Auszug - Bebauungsplan 8-33 vom 27.01.2010 - Buckower Damm -  

 
 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 28.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1436/XVIII Bebauungsplan 8-33 vom 27.01.2010 - Buckower Damm -
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a.         Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan 8-33 für die Grundstücke Buckower Damm 260, 264, 268, 272/276 und 280, An den Achterhöfen 1, für Teilflächen der Grundstücke An den Achterhöfen 9 und Buckower Damm 282 / Christoph-Ruden-Straße 3 sowie für die Grundstücke Grundbuch von Buckow mit den Blättern 6968 und 90031 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow („Buckower Damm“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-33 wird nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen.

       Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

b.         Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B, II.3.3.5 der anliegenden Begründung beschrieben.

c.         Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-33 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, FDP, LINKEN und eines fraktionslosen Bezirksverordneten bei Enthaltung der Grünen und GRAUEN zugestimmt.


  Beschluss: 28.04.2010 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 26.01.2011 realisiert Verantwortlich:
BA/Bau  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 28.12.2010  
Vermerk:

 
 

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