Drucksache - 1430/XVIII  

 
 
Betreff: Ausbau der bilingualen Plätze in der Kita Riesestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/Jug
Verfasser:Finger, JuttaVonnekold, Gabriele
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.04.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.12.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Zu 1.:

Die bilinguale Abteilung der Kita Riesestraße (I Cuccioli) hat eine Kapazität von 30 Plätzen. Davon sind zurzeit 26 Plätze belegt (Stand 15.11.2010). Die Kapazität ist also grundsätzlich vorhanden.

 

 

Zu 2.:

In der bilingualen Abteilung sind aktuell (15.11.2010) zwei Erzieher/innen beschäftigt - eine deutsche und eine Italienisch-muttersprachliche Fachkraft. Eine zweite zusätzliche italienischsprachige Fachkraft, über das notwendige Maß für die Betreuung hinaus, war vorhanden, hat jedoch die Kita zum Start des Kitajahres verlassen. Der Kita-Eigenbetrieb bemüht sich intensiv um Ersatz.

Die Erstellung eines modernen Konzeptes bilingualer Pädagogik wurde durch Probleme in der Kommunikation behindert. Nach Vermittlungsgesprächen der Stadträtin für Jugend und der Stadträtin für Bildung, Schule, Kultur und Sport wird sie unter Einbeziehung der Eltern wieder vorangetrieben und hoffentlich bald erfolgreich abgeschlossen werden.

Zwischen der Kita Riesestraße und der Hermann-Nohl-Schule soll darüber hinaus ein Kooperationsvertrag erarbeitet werden. Dazu werden fachbezogene Arbeitsgruppen eingerichtet.

 

Zu 3.:

Entsprechend dem Wunsch der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wird dem zuständigen Ausschuss regelmäßig Bericht erstattet.

 

Das Bezirksamt sieht damit den BVV-Beschluss 1430/XVIII als erledigt an.

 

 
 

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