Drucksache - 1436/XVIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 8-33 vom 27.01.2010 - Buckower Damm -
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.04.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
8-33 RVO
8-33 Begruendung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Bebauungsplan 8-33 für die Grundstücke Buckower Damm 260, 264, 268, 272/276 und 280, An den Achterhöfen 1, für Teilflächen der Grundstücke An den Achterhöfen 9 und Buckower Damm 282/Christoph-Ruden-Straße 3 sowie für die Grundstücke Grundbuch von Buckow mit den Blättern 6968 und 90031 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow ist am 26. Oktober 2010 durch Rechtsverordnung des Bezirksamts Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung wurde am 27. November 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 28 auf Seite 513 veröffentlicht.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 28. April 2010 über den Bebauungsplan 8-33 (Drucksache Nr. 1436/XVIII) als erledigt an.

 

 
 

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