Drucksache - 1385/XVIII  

 
 
Betreff: Kita-Ausbildungsverbund
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/Jug
Verfasser:Dr. Stelz, SylviaVonnekold, Gabriele
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.04.2010 
45. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.04.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.12.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - 1. Zwischenbericht
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Entsprechend dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 28.04.2010 wurden sowohl die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales als auch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung um Stellungnahme gebeten. Die Antwort der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurde bereits im Zwischenbericht wiedergegeben. Mit Schreiben vom 28.01.2011 gab nun die Staatssekretärin Claudia Zinke der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende Auskunft:

 

Frau Zinke begrüßt den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln als einen Diskussionsbeitrag der Initiativen ihres Hauses den zukünftigen Fachkräftebedarf um Bereich Kindertagesstätten zu sichern.

 

Es freut sie, dass aus den Reihen der Bezirksverordneten die berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher als ein Erfolg versprechender Weg eingeschätzt wird, den Anteil berufs- und lebenserfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten zu erhöhen. Da auch sie diese Auffassung teilt, hat sie dazu beigetragen, die Kapazitäten für diese Teilzeitausbildung in den letzten Jahren zu erhöhen.

 

Die Zulassungsvoraussetzungen für die dreijährige berufsbegleitende Ausbildung an den Fachschulen für Sozialpädagogik sind in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin (APVO-Sozialpädagogik) niedergelegt. Bewerberinnen und Bewerber, die über die Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife verfügen, müssen demnach eine für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen nachweisen. Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss müssen über eine berufliche Vorbildung verfügen. Nach diesen Vorschriften ist das Vorschalten einer einjährigen Maßnahme mit Mehraufwandsentschädigung nicht erforderlich.

 

Im Sinne einer langfristigen Personalplanung kann es jedoch sinnvoll sein, geeigneten Personen über eine einjährige Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung gem. § 16 d des SGB II die Möglichkeit zu eröffnen, sich in diesem Arbeitsfeld zu erproben und danach zu entscheiden, ob eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher in Frage kommt.

 

Nach der Verordnung zum Kindertagesförderungsgesetz können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in der berufsbegleitenden Ausbildung befinden in Abstimmung mit der Aufsicht über die Kindertagesstätten auf den Personalschlüssel angerechnet werden, wenn die Rahmenbedingung der Einrichtung dies zulassen.

 

 
 

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