Drucksache - 1412/XVIII
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Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in
Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales, Wohnen und Umwelt des
Bezirksamtes Neukölln für das bisherige Mitglied bei der Caritasverband-Bezirksstelle
Neukölln Frau Isolde Lederer Coesfelder Weg 15 13507 Berlin Frau Margret Klischewski Leberstr. 23 10829 Berlin, die als Sozialarbeiterin in der
Caritasverband-Bezirksstelle Neukölln tätig ist, zum ordentlichen Mitglied. Begründung: Die Nachwahl ist erforderlich, weil das bisherige
ordentliche Mitglied Frau Lederer aus der Caritasverband Bezirksstelle Neukölln
zum 28.02.2010 ausgeschieden ist. Gesetzliche
Grundlage: § 35 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz vom 02.10.1958 Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner
Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz AZG) vom 02.10.1958. § 35 Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten (1)
Zur
Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten wird für
jeden Bezirks ein Beirat gebildet. (2)
Will
die Bezirksverwaltung einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe
oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören. (3)
Der
Beirat besteht aus a)
drei
Bezirksverordneten; b)
einem
Vertreter der Gewerkschaften; c)
drei
Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen. (4)
Die
Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei
Jahren gewählt. (5)
Das
zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet die Verhandlungen des Beirates. |
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