Die Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt ist sehr praxisorientiert. Deshalb besteht der überwiegende Teil der Ausbildung (insgesamt 16 Monate) auch aus berufspraktischen Zeiten direkt vor Ort im Finanzamt. Dort wirst du durch erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder betreut und durchläufst alle Abteilungen, die dir für einen späteren Einsatz offen stehen.
Den Schwerpunkt der praktischen Ausbildung bildet die Bearbeitung von Steuererklärungen (sogenannte Veranlagung) einschließlich der Festsetzung der zu zahlenden Steuer(n). Hier prüfst du unter Anwendung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften die Angaben der Bürgerinnen und Bürger sowie der Berliner Unternehmen zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Du erlernst Vollstreckungstätigkeiten, Buchhaltungsaufgaben sowie die Bewertung von Grundstücken. Bei dieser Tätigkeit stehst du in häufigem Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern unserer schönen und vielfältigen Stadt sowie deren steuerlichen Beraterinnen und Beratern.
Zusätzlich finden in den Finanzämtern während der Ausbildung in regelmäßigen Abständen Ausbildungsarbeitsgemeinschaften statt, in denen anhand von praxisnahen Musterfällen das in der Theorie erworbenen Wissen ergänzt und vertieft und die Verknüpfung zur Praxis hergestellt wird.
Die Berufspraxis wird ergänzt durch drei theoretische Ausbildungsabschnitte über insgesamt acht Monate. Die theoretische Ausbildung in kleinen Klassenverbänden von maximal 25 Anwärterinnen und Anwärtern im Aus- und Fortbildungszentrum in Königs Wusterhausen ist vielseitig und vermittelt die notwendigen Kenntnisse der unterschiedlichen Steuerrechtsgebiete (zum Beispiel der Einkommen- und der Umsatzsteuer) sowie der Bereiche Abgabenordnung, Buchführung, Politik und vieles mehr.
Die Ausbildung schließt nach zwei Jahren mit einer Abschlussprüfung (sogenannte Laufbahnprüfung) ab, die aus einem schriftlichen (fünf Prüfungsklausuren á drei Stunden) und einem mündlichen Teil besteht. Die Laufbahnprüfung kann einmal wiederholt werden.