Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die in 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder im Rahmen einer aktiven Beschäftigung aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, haben Anspruch auf eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Diese stellt einen Ausgleich für die kurzfristig und drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Wegeaufwendungen dar.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zur EPP abgestimmt, mit denen Fragen u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht beantwortet werden.