Das Land Berlin hat es in der 18. Legislaturperiode geschafft, die Besoldung und Versorgung in einem überdurchschnittlichen Maße auf ein Niveau anzuheben, welches seit 2021 dem Durchschnitt der übrigen Bundesländer entspricht.
Das Grundgehalt der beamteten Dienstkräfte kann je nach Einsatzbereich und Tätigkeit sowie familienbezogenen Verhältnissen ergänzt werden, um
- Amtszulagen,
- Stellenzulagen,
- Erschwerniszulagen,
- Familienzuschläge.
Zudem wird eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte jährliche Sonderzahlung gewährt, das sogenannte Weihnachtsgeld. Dieses wurde mehrfach deutlich angehoben. Insbesondere die Besoldungsanpassungen erfolgten in den letzten Jahren weit über den durchschnittlichen Anpassungen der übrigen Bundesländer.
Mit der Streichung der Besoldungsgruppe A 4 sowie mit der Einführung der Hauptstadtzulage im November 2020 wurden weitere Schritte unternommen, um das Besoldungsniveau zu steigern. Der in der Hauptstadtzulage enthaltene Zuschuss zum Firmenticket leistet zudem einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Bundeshauptstadt.