Zur aktuellen Berichterstattung über das Thema Beamtenbesoldung im Land Berlin informiert die Senatsverwaltung für Finanzen:
Der Senat hatte am 15.05.2018 die vollständige Anpassung der Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der übrigen Bundesländer bis zum Jahr 2021 beschlossen. Die dafür erforderlichen Besoldungsanpassungen sollen jährlich 1,1 Prozentpunkte über dem Anpassungsdurchschnitt der übrigen Bundesländer erfolgen. Der Zeitpunkt der jährlichen Anpassung soll sukzessive bis 2021 auf den 1. Januar vorgezogen werden. Die nächste Anpassung erfolgt zum 01.04.2019.
Sie berücksichtigt neben den 1,1 Prozentpunkten auch die Erhöhungen, die in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes der Länder für die Tarifbeschäftigten am 02.03.2019 in Potsdam vereinbart wurden
Die Mitglieder der Gewerkschaften haben nun noch bis 30.04.2019 Zeit, um sich mit dem Tarifabschluss einverstanden zu erklären.
Für die Beamtinnen und Beamten im Land Berlin bedeutet das eine Erhöhung um insgesamt 4,3 Prozentpunkte rückwirkend zum 01.04.2019. Ebenfalls um insgesamt 4,3 Prozentpunkte wird die Besoldung im Jahr 2020 erhöht, dann bereits zum 01.02.2020. Eine weitere Erhöhung wird schließlich zum 01.01.2021 erfolgen.
Zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie zur daraus folgenden Anpassung der Besoldung ist ein Gesetz erforderlich (Besoldungsanpassungsgesetz).
Das Gesetzgebungsverfahren läuft.
Sobald es abgeschlossen ist, wird die Erhöhung um 4,3 Prozentpunkte rückwirkend zum 01.04.2019 wirksam. Die nächste Erhöhung (wieder um 4,3 Prozentpunkte) erfolgt dann automatisch zum 01.02.2020.