Die Corona-Pandemie bedeutet ökonomisch zwangsläufig, dass das Wohlstandsniveau des Landes sinkt: Es gehen Einkommen und Arbeitsplätze verloren und in der Folge sinkt das Niveau der Steuereinnahmen strukturell.
Die Haushalts- und Finanzpolitik müssen darauf ausgerichtet werden, Arbeitsplätze, Unternehmen und damit die Steuerkraft zu sichern, Ausgaben auf Notwendiges zu konzentrieren und den Haushalt generell an die engeren Spielräume anzupassen. Eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Finanzpolitik darf nicht zulassen, dass die schwer erkämpften Konsolidierungserfolge revidiert werden.
Gleichzeitig gilt es, nach der Rückkehr zu einer – wie auch immer veränderten – Normalität finanzpolitisch in den Rahmen des Regelsystems, der grundgesetzlichen Schuldenbremse, zurückzukehren. Das politische Ziel des Senats ist es, die Gesamtausgabenniveaus in den Planungsjahren gegenüber dem erwarteten, um Corona-bedingte Mehrausgaben bereinigten Ausgabenniveau von 2021 stabil zu halten (“Durchtragen”).
Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der durch die Pandemie erlittene Wohlfahrtsverlust zwar nicht mehr die vor Corona geplanten Aufwüchse der Gesamtausgaben zulässt. Das um Corona-Effekte bereinigte Ausgabenniveau von 2021 soll gehalten werden. Sollte es gelingen, leichte Aufwüchse gegenüber 2021 im Kernhaushalt für 2022 und 2023 zu erreichen, stützt das eine Politik des “Durchtragens”.