24.04.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Ö 8.16 - überwiesen
08.05.2008 - Wirtschaft und Arbeit
Ö 6.2 - erledigt
Stadtrat Dr
Stadtrat
Dr. Prüfer erläuterte zu diesem Tagesordnungspunkt all die Maßnahmen, die das
BAbereits getroffen hat, um dem Antrag
zu entsprechen. Nach Diskussion erklärte Frau Appelhagen im Namen der
einreichenden Fraktion, dass sie auf der Grundlage des eben gehörten bereit
wäre aus diesem Antrag ein Prüfantrag zu machen.
Der
Ausschuss folgte diesem Ansinnen und empfiehlt dem federführenden Ausschuss
Haushalt/ Personal/Verwaltungsmodernisierung die Drucksache mit folgender
Änderung anzunehmen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wird ersucht zu prüfen, wie den
Handlungsvorschlägen aus dem Korruptionsbericht von Transparency International
Deutschland vom März 2008 entsprochen werden kann.
Danach eine
Streichung. Es geht dann weiter im Text: Zu den Maßnahmen des
Bezirksamtes… bis zum Ende unverändert.
Zuarbeit Wirtschaftsausschus und andere Ausschüsse liegen vor
Zuarbeit Wirtschaftsausschus und andere Ausschüsse liegen
vor. Empfehlung Drucksache mit Änderung anzunehmen. Geänderte Fassung lautet:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wird ersucht zu
prüfen, wie den Handlungsvorschlägen aus dem Korruptionsbericht von
TransparencyInternational Deutschland
vom März 2008 entsprochen werden kann.
Zu den Maßnahmen des Bezirksamtes sollen unter anderem
gehören:
- die Benennung eines externen Ombudsmanns analog der
Verfahrensweise im Bezirk Spandau, welcher dort anonyme Hinweise auf Korruption
und Unregelmäßigkeiten entgegennimmt
- ein entsprechender, gut sichtbarer Hinweis auf den
externen Ombudsmann auf der Homepage des Bezirkes
- die Beteiligung des Bezirkes Lichtenberg am
Business-Keeper-Monitoring-System (BKMS) nach dessen Einführung durch den Senat
- ein jährlicher Bericht der Bezirksbürgermeisterin vor der
BVV zu Korruptionsfällen in Lichtenberg, zum Gefährdungsatlas, zur Arbeit des
Antikorruptionsbeauftragten sowie der zentralen Prüfgruppe, um im Bereich der
Korruptionsbekämpfung Prävention, Transparenz und Verantwortungzu unterstreichen
- die Prüfung, in wie fern auf besonders korruptionsgefährdeten
Stellen spätestens nach fünf Jahren ein Personalwechsel vorgenommen werden kann
- die Einrichtung eines Zuwendungsregisters.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht sich gegenüber
dem Senat dafür einzusetzen, dass Mindeststandards für die Korruptionsbekämpfung
durch den Senat verpflichtend festgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 1
18.09.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Ö 8.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Die Beschlussempfehlung wurde ohne Aussprache beschlossen
Die
Beschlussempfehlung wurde ohne Aussprache beschlossen.
Beschluss:
Das Bezirksamt Lichtenberg
von Berlin wird ersucht zu prüfen, wie den Handlungsvorschlägen aus dem
Korruptionsbericht von Transparency International Deutschland vom März 2008
entsprochen werden kann.
Zu den Maßnahmen des
Bezirksamtes sollen unter anderem gehören:
-die Benennung
eines externen Ombudsmanns analog der Verfahrensweise im Bezirk Spandau,
welcher dort anonyme Hinweise auf Korruption und Unregelmäßigkeiten
entgegennimmt
-ein
entsprechender, gut sichtbarer Hinweis auf den externen Ombudsmann auf der
Homepage des Bezirkes
-die Beteiligung
des Bezirkes Lichtenberg am Business-Keeper-Monitoring-System (BKMS) nach
dessen Einführung durch den Senat
-ein jährlicher
Bericht der Bezirksbürgermeisterin vor der BVV zu Korruptionsfällen in
Lichtenberg, zum Gefährdungsatlas, zur Arbeit des Antikorruptionsbeauftragten
sowie der zentralen Prüfgruppe, um im Bereich der Korruptionsbekämpfung
Prävention, Transparenz und Verantwortung zu unterstreichen.
-die Prüfung, in
wie fern auf besonders korruptionsgefährdeten Stellen spätestens nach fünf
Jahren ein Personalwechsel vorgenommen werden kann
-die Einrichtung
eines Zuwendungsregisters
Darüber hinaus wird das
Bezirksamt ersucht sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass
Mindeststandards für die Korruptionsbekämpfung durch den Senat verpflichtend
festgeschrieben werden.
26.02.2009 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Ö 8.3 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen