Drucksache - DS/0982/VI  

 
 
Betreff: Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 11-37/14 für die Flur 711, Flurstücke 330, 398, 378 und 250 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
22. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

 

Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 11-37/14 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

Anlage 1:    Verordnung

 

Anlage 2: Begründung:

 

 

 

 

 

 

Für den Leiter der Abt. StadtBauUm

 

 

 

Emmrich

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                           

 


                                                                                                                           Anlage 1

 

Verordnung

über die Verlängerung der Veränderungssperre 11-37/14

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

Vom       2008

 

     Auf Grund des § 16 Abs. 1 und des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I. S. 3316), in Verbin­dung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Bau­gesetz­buchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:

 

§ 1

 

     Die durch Verordnung vom 21. September 2007 (GVBl. für Berlin 63. Jahrgang Nr.26, S. 509) erlassene Veränderungssperre 11-37/14 wird um ein Jahr bis zum 26. November 2009 verlängert.

 

§ 2

 

     Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verord­nung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

§ 3

 

            Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verord­nungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

Berlin, den          2008

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

 

                  E m m r i c h                                                                             G e i s e l

          Bezirksbürgermeisterin                                                               Bezirksstadtrat

                                                                                                    für Stadtentwicklung, Bauen

                                                                                                           Umwelt und Verkehr

 

Anlage 2

 

    Begründung zur Verlängerung der Veränderungssperre 11-37/14

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 20. März 2007 für das Gelände zwischen Rosenfelder Straße, Rosenfelder Ring, Löwenberger Straße und Alt-Friedrichsfelde die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-37 beschlossen.

Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan bearbeitet werden.

 

Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) am 20.04.2007 im Amtsblatt für Berlin Nr. 17 auf Seite 1106 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes 11-37 befinden sich die von der Veränderungssperre betroffenen Grundstücke Löwenberger Straße 1, Löwenberger Straße 3, 5, Rosenfelder Straße für die Flur 711: Flurstücke 330, 398, 378 und 250.

 

Der Bebauungsplan 11-37 soll entsprechend der Rahmenbedingungen folgendes festsetzen:

 

·         Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Straße Alt-Friedrichsfelde. Gegebenfalls sind Nutzungsarten (z.B. Vergnügungsstätten) auszuschließen. Für das Wohnen sind

      eventuell bauliche Vorkehrungen zum Immissionsschutz festzusetzen.

·         Allgemeines Wohngebiet im Blockinnenbereich und entlang der Straßen. Nicht störende gewerbliche Nutzungen sollen zulässig sein.

·         Das Maß der baulichen Nutzung soll entsprechend der Bestandssituation differenziert werden.

·         Zur städtebaulichen Ordnung der überbaubaren Grundstücksflächen sollen Baufelder festgesetzt werden.

·         Die öffentliche Erschließung soll auf das notwendige Maß reduziert bleiben. Die vorhandenen Straßenverkehrsflächen bleiben bestehen. Die Einteilung der Straßenverkehrsflächen wird nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes sein.

·         Luftreinhaltung

Der Bereich ist im Vorranggebiet für Luftreinhaltung gem. FNP Berlin in der gültigen Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Oktober 1998 (ABL. S. 4367). Deshalb soll durch eine textliche Festsetzung die Verwendung emissionsarmer Brennstoffe vorgeschrieben werden.

 

Für das im Geltungsbereich der Veränderungssperre gelegene Grundstück Löwenberger Straße 1, 3, 5 wurde am 19.09.2006 ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines eingeschossigen Geschäftshauses mit 4 Geschäften und ca. 64 PKW-Abstellplätzen gestellt.

 

Das beantragte Vorhaben widerspricht den Planungszielen des Bebauungsplanes 11-37.

 

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich war der Erlass einer Veränderungssperre unerlässlich.

Die Verordnung über die Veränderungssperre 11-37/14 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde vom 21. September 2007 wurde durch die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin am 20.09.2007 beschlossen.

Die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 63. Jahrgang Nr. 26 erfolgte am 17. Oktober 2007.

Aufgrund der Veränderungssperre wurde das Baugesuch des Antragstellers mit Bescheid/Versagung Nr. 808/2007 vom 07.11.2007 versagt.

Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft sofern sie nicht verlängert wird.

 

Da die Bauleitplanung für dieses Grundstück in diesem Zeitraum noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen werden konnte, ist die Verlängerung geboten, um die Planungsziele der Gemeinde zu sichern.

 

 
 

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