Drucksache - DS/0982/VI
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen: Verordnung
über die Verlängerung der Veränderungssperre 11-37/14 im Bezirk Lichtenberg,
Ortsteil Friedrichsfelde Anlage 1: Verordnung
Anlage 2: Begründung: Für den Leiter der Abt. StadtBauUm Emmrich Bezirksbürgermeisterin Anlage 1 Verordnung über die Verlängerung der
Veränderungssperre 11-37/14 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Friedrichsfelde Vom 2008 Auf
Grund des § 16 Abs. 1 und des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs in der
Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I. S. 3316), in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des
Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November
1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl.
S. 692), wird verordnet: § 1 Die
durch Verordnung vom 21. September 2007 (GVBl. für Berlin 63. Jahrgang Nr.26,
S. 509) erlassene Veränderungssperre 11-37/14 wird um ein Jahr bis zum
26. November 2009 verlängert. § 2 Wer
die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muß eine
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung
des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung
schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend machen; der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs.
2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1
genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn
die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden
sind. § 3 Diese
Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt
für Berlin in Kraft. Berlin,
den 2008 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin E m m r
i c h G
e i s e l Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für
Stadtentwicklung, Bauen Umwelt
und Verkehr Anlage
2 Begründung zur Verlängerung der Veränderungssperre 11-37/14 Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 20. März 2007 für das Gelände zwischen Rosenfelder Straße, Rosenfelder Ring, Löwenberger Straße und Alt-Friedrichsfelde die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-37 beschlossen. Der Bebauungsplan soll als
qualifizierter Bebauungsplan bearbeitet werden. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2
Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) am 20.04.2007 im Amtsblatt für Berlin Nr. 17
auf Seite 1106 ortsüblich bekannt gemacht. Im Geltungsbereich dieses
Bebauungsplanes 11-37 befinden sich die von der Veränderungssperre betroffenen
Grundstücke Löwenberger Straße 1, Löwenberger Straße 3, 5, Rosenfelder Straße
für die Flur 711: Flurstücke 330, 398, 378 und 250. Der Bebauungsplan 11-37 soll entsprechend der
Rahmenbedingungen folgendes festsetzen: ·
Festsetzung
eines Mischgebietes entlang der Straße Alt-Friedrichsfelde. Gegebenfalls sind
Nutzungsarten (z.B. Vergnügungsstätten) auszuschließen. Für das Wohnen sind eventuell
bauliche Vorkehrungen zum Immissionsschutz festzusetzen. ·
Allgemeines
Wohngebiet im Blockinnenbereich und entlang der Straßen. Nicht störende
gewerbliche Nutzungen sollen zulässig sein. ·
Das
Maß der baulichen Nutzung soll entsprechend der Bestandssituation differenziert
werden. ·
Zur
städtebaulichen Ordnung der überbaubaren Grundstücksflächen sollen Baufelder
festgesetzt werden. ·
Die
öffentliche Erschließung soll auf das notwendige Maß reduziert bleiben. Die
vorhandenen Straßenverkehrsflächen bleiben bestehen. Die Einteilung der
Straßenverkehrsflächen wird nicht Gegenstand der Festsetzungen des
Bebauungsplanes sein. ·
Luftreinhaltung Der Bereich ist im Vorranggebiet für
Luftreinhaltung gem. FNP Berlin in der gültigen Fassung der Neubekanntmachung
vom 23. Oktober 1998 (ABL. S. 4367). Deshalb soll durch eine textliche
Festsetzung die Verwendung emissionsarmer Brennstoffe vorgeschrieben werden. Für das im Geltungsbereich der Veränderungssperre gelegene
Grundstück Löwenberger Straße 1, 3, 5 wurde am 19.09.2006 ein Antrag auf
Baugenehmigung zur Errichtung eines eingeschossigen Geschäftshauses mit 4
Geschäften und ca. 64 PKW-Abstellplätzen gestellt. Das beantragte Vorhaben widerspricht den Planungszielen des
Bebauungsplanes 11-37. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich war
der Erlass einer Veränderungssperre unerlässlich. Die Verordnung über die Veränderungssperre 11-37/14 im
Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde vom 21. September 2007 wurde durch
die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin am 20.09.2007
beschlossen. Die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für
Berlin 63. Jahrgang Nr. 26 erfolgte am 17. Oktober 2007. Aufgrund der Veränderungssperre wurde das Baugesuch des
Antragstellers mit Bescheid/Versagung Nr. 808/2007 vom 07.11.2007 versagt. Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs.1 Baugesetzbuch
(BauGB) nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft sofern sie nicht verlängert wird. Da die Bauleitplanung für dieses Grundstück in diesem
Zeitraum noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen werden konnte, ist die
Verlängerung geboten, um die Planungsziele der Gemeinde zu sichern. |
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