Drucksache - DS/0989/VI  

 
 
Betreff: Ausweisung Landschaftspark Herzberge als Landschaftsschutzgebiet (LSG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
22. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Grundlage der Förderung des Projektes Landschaftspark Herzberge aus dem Umweltentlastungsprogramm II 2007 - 2013 ist entsprechend der Förderkriterien die Ausweisung als Schutzgebiet bzw. die Planung der Ausweisung durch das Land Berlin.

Dazu hat das Bezirksamt bereits 2004 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen Antrag zur Ausweisung ausgewählter Flächen als NSG / LSG gestellt.

 

Die erneute Beantragung sieht eine Erweiterung des geplanten Schutzgebietes um die für die Landwirtschaft vorgesehenen Flächen und um die Wegetrassen vor. Aus Sicht der Schutzgüter sieht das Bezirksamt den Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet als ausreichend an.

 

 

 

Berlin, den 29.07.2008

 

 

 

 

Geisel                                                            

Stellv. Bezirksbürgermeister                        
                                                                      


Begründung :

 

Für den Bereich Herzberge, dessen Kernstück das Krankenhausgelände bildet,  wurde durch ein naturschutzfachliches Gutachten die Schutzwürdigkeit als Naturschutzgebiet bewertet und festgestellt.

 

Seit der Erarbeitung des Gutachtens zur naturschutzfachlichen Bewertung des Gebietes um den Park des KEH im Jahr 2004 wurde das gesamte in Frage kommende Gebiet auch aus Sicht der  Erholungsnutzung bewertet, für den Landschaftspark Herzberge liegt ein Konzept des Amtes für Umwelt und Natur vor, dass gemeinsam mit der Agrarbörse Deutschland Ost e.V.  erarbeitet wurde. Die Umsetzung dieses Konzeptes wurde vom Bezirksamt beschlossen (BA-Beschlüsse vom 19.05.2005 und 04.06.2008).

 

Die seit 2004 weiter fortgesetzten Untersuchungen der Fauna und Flora haben ergeben, dass für die Erhaltung der Zielarten und Biotope ein Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet ausreicht. Durch die inzwischen durchgeführten Maßnahmen wie Entsiegelung von Flächen und Renaturierung von Brachflächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ist die Bedeutung des Gebietes vor allem auch für die Erholungsnutzung angestiegen. Die Entwicklung des Potenziales für die Erholungsnutzung beeinträchtigt nicht die Fauna und Flora, sollte aber vorrangiges Ziel sein.

 

Die Ausweisung von Flächen des Landschaftsparkes Herzberge als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist auch erforderlich, um weitere Entwicklungsmaßnahmen aus Fördermitteln des UEP II zu finanzieren. Die Kriterien des UEP fordern hier eindeutig die Ausweisung der zur Förderung beantragten Flächen als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet.    

 

 

Das vorgesehene Landschaftsschutzgebiet zeichnet sich durch eine hohe Biotopvielfalt aus. Besonders der Wechsel von strukturreichen Waldflächen zu halboffenen Brachen und Gewässerbiotopen machen den ganzen Bereich zu einem im Stadtgebiet einzigartig reichhaltigen Lebensraum. Zu den besonders wertvollen und im Berliner Stadtgebiet seltenen Lebensräumen zählen neben den nach § 26a NatSchGBln geschützten Biotopen (Röhrichte, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, Eichen-Hainbuchenwälder) weitere besonders schützenswerte Biotope. In diesem Zusammenhang sind die bewaldete Binnendüne im Norden des Gebietes, der verwilderte Altobstbestand am Kinderkrankenhaus Lindenhof sowie Kleingewässer mit zeitweiser Wasserführung zu nennen. Sie stellen die Lebensgrundlage für eine vielfältige Fauna dar.

Der gesamte naturnah ausgeprägte, alt- und totholzreiche Waldbestand stellt einen sehr wertvollen Lebensraum für typische Waldarten der Flora und Fauna dar. Die Eichen-Hainbuchenwaldbestände sind als letzte Relikte einer bis zum Mittelalter weit verbreiteten Waldgesellschaft eine Besonderheit des Berliner Raumes.

 

Der Standort der Gewächshausanlagen des ehemaligen VEG Gartenbau Berlin wurde weitestgehend zurückgebaut, entsiegelt und als Grünland renaturiert. Diese Flächen haben nicht nur eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild, sie stellen inzwischen auch Lebensraum für zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar, z.B.  für den Feldhasen, der von der Senatsverwaltung als eine der Leitarten für den Biotopverbund benannt wurde. Der Landschaftspark Herzberge nimmt eine bedeutende Stellung innerhalb des innerstädtischen Biotopverbundes ein. 

So sind in diesem Zusammenhang bezüglich der Fauna des Gebietes die Amphibien hervorzuheben. Mit sieben Amphibienarten zählt der Krankenhauspark Herzberge zu den herpetologisch bedeutsamsten Gebieten im Siedlungsbereich Berlins.

Mit 45 Brutvogelarten wurden 2002 allein im ca. 35 ha großen Krankenhauspark Herzberge 34 % der in Berlin regelmäßig brütenden Arten festgestellt. Die Artenzahl muss im Vergleich mit anderen Berliner Waldparks als hoch eingeschätzt werden. Ermöglicht wird die hohe Artenzahl durch die Vielfalt verschiedenster Biotope, wie Gewässer, Röhricht, Wiese, Gehölzbestände, Kraut- und Hochstaudenfluren. Eine Vielzahl der im Krankenhauspark vorkommenden Arten findet gleichfalls günstige Lebensbedingungen in den angrenzenden, einen hohen Bestand an Gehölzen, Büschen, Hecken u.a. aufweisenden Flächen des ehemaliges Zeltlagers, des Zentralfriedhofs und der Kleingärten.

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Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften sowie seltener und bedrohter Biotope und wildlebender Tierarten sowie für die weitere Entwicklung der Erholungsnutzung erforderlich ist.

 

Bei der Abgrenzung des Schutzgebietes ist zu beachten, dass die geschützten Flächen ausreichend groß sind, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes hinsichtlich seiner besonders schützenswerten Teile zu garantieren.

Die Abgrenzung ist der beiliegenden Karte zu entnehmen.

 

 

Gemäß § 18 NatSchGBln  ist das erforderliche Unterschutzstellungsverfahren durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchzuführen.

 

 

                                                                           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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