Drucksache - DS/0989/VI
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Grundlage
der Förderung des Projektes Landschaftspark Herzberge aus dem
Umweltentlastungsprogramm II 2007 - 2013 ist entsprechend der Förderkriterien
die Ausweisung als Schutzgebiet bzw. die Planung der Ausweisung durch das Land
Berlin. Dazu hat
das Bezirksamt bereits 2004 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen
Antrag zur Ausweisung ausgewählter Flächen als NSG / LSG gestellt. Die erneute
Beantragung sieht eine Erweiterung des geplanten Schutzgebietes um die für die
Landwirtschaft vorgesehenen Flächen und um die Wegetrassen vor. Aus Sicht der
Schutzgüter sieht das Bezirksamt den Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet als
ausreichend an. Berlin, den 29.07.2008
Geisel Stellv. Bezirksbürgermeister Begründung : Für den Bereich Herzberge, dessen Kernstück das
Krankenhausgelände bildet, wurde durch
ein naturschutzfachliches Gutachten die Schutzwürdigkeit als Naturschutzgebiet
bewertet und festgestellt. Seit der Erarbeitung des Gutachtens zur
naturschutzfachlichen Bewertung des Gebietes um den Park des KEH im Jahr 2004
wurde das gesamte in Frage kommende Gebiet auch aus Sicht der Erholungsnutzung bewertet, für den
Landschaftspark Herzberge liegt ein Konzept des Amtes für Umwelt und Natur vor,
dass gemeinsam mit der Agrarbörse Deutschland Ost e.V. erarbeitet wurde. Die Umsetzung dieses
Konzeptes wurde vom Bezirksamt beschlossen (BA-Beschlüsse vom 19.05.2005 und
04.06.2008). Die seit 2004 weiter fortgesetzten Untersuchungen der Fauna
und Flora haben ergeben, dass für die Erhaltung der Zielarten und Biotope ein
Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet ausreicht. Durch die inzwischen
durchgeführten Maßnahmen wie Entsiegelung von Flächen und Renaturierung von
Brachflächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ist die Bedeutung des
Gebietes vor allem auch für die Erholungsnutzung angestiegen. Die Entwicklung
des Potenziales für die Erholungsnutzung beeinträchtigt nicht die Fauna und
Flora, sollte aber vorrangiges Ziel sein. Die Ausweisung von Flächen des Landschaftsparkes Herzberge
als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist auch erforderlich, um weitere
Entwicklungsmaßnahmen aus Fördermitteln des UEP II zu finanzieren. Die
Kriterien des UEP fordern hier eindeutig die Ausweisung der zur Förderung
beantragten Flächen als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Das vorgesehene Landschaftsschutzgebiet zeichnet sich durch
eine hohe Biotopvielfalt aus. Besonders der Wechsel von strukturreichen
Waldflächen zu halboffenen Brachen und Gewässerbiotopen machen den ganzen
Bereich zu einem im Stadtgebiet einzigartig reichhaltigen Lebensraum. Zu den
besonders wertvollen und im Berliner Stadtgebiet seltenen Lebensräumen zählen
neben den nach § 26a NatSchGBln geschützten Biotopen (Röhrichte,
Verlandungsbereiche stehender Gewässer, Eichen-Hainbuchenwälder) weitere
besonders schützenswerte Biotope. In diesem Zusammenhang sind die bewaldete
Binnendüne im Norden des Gebietes, der verwilderte Altobstbestand am
Kinderkrankenhaus Lindenhof sowie Kleingewässer mit zeitweiser Wasserführung zu
nennen. Sie stellen die Lebensgrundlage für eine vielfältige Fauna dar. Der gesamte naturnah ausgeprägte, alt- und totholzreiche
Waldbestand stellt einen sehr wertvollen Lebensraum für typische Waldarten der
Flora und Fauna dar. Die Eichen-Hainbuchenwaldbestände sind als letzte Relikte
einer bis zum Mittelalter weit verbreiteten Waldgesellschaft eine Besonderheit
des Berliner Raumes. Der Standort der Gewächshausanlagen des ehemaligen VEG
Gartenbau Berlin wurde weitestgehend zurückgebaut, entsiegelt und als Grünland
renaturiert. Diese Flächen haben nicht nur eine hohe Bedeutung für das
Landschaftsbild, sie stellen inzwischen auch Lebensraum für zahlreiche
gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar, z.B.
für den Feldhasen, der von der Senatsverwaltung als eine der Leitarten
für den Biotopverbund benannt wurde. Der Landschaftspark Herzberge nimmt eine
bedeutende Stellung innerhalb des innerstädtischen Biotopverbundes ein. So sind in diesem Zusammenhang
bezüglich der Fauna des Gebietes die Amphibien hervorzuheben. Mit sieben
Amphibienarten zählt der Krankenhauspark Herzberge zu den herpetologisch
bedeutsamsten Gebieten im Siedlungsbereich Berlins. Mit 45 Brutvogelarten wurden
2002 allein im ca. 35 ha großen Krankenhauspark Herzberge 34 % der in Berlin
regelmäßig brütenden Arten festgestellt. Die Artenzahl muss im Vergleich mit
anderen Berliner Waldparks als hoch eingeschätzt werden. Ermöglicht wird die
hohe Artenzahl durch die Vielfalt verschiedenster Biotope, wie Gewässer,
Röhricht, Wiese, Gehölzbestände, Kraut- und Hochstaudenfluren. Eine Vielzahl
der im Krankenhauspark vorkommenden Arten findet gleichfalls günstige
Lebensbedingungen in den angrenzenden, einen hohen Bestand an Gehölzen,
Büschen, Hecken u.a. aufweisenden Flächen des ehemaliges Zeltlagers, des
Zentralfriedhofs und der Kleingärten. . Zusammenfassend
lässt sich feststellen, dass die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet zur
Erhaltung von Lebensgemeinschaften sowie seltener und bedrohter Biotope und
wildlebender Tierarten sowie für die weitere Entwicklung der Erholungsnutzung
erforderlich ist. Bei der Abgrenzung des Schutzgebietes ist zu beachten, dass
die geschützten Flächen ausreichend groß sind, um die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes hinsichtlich seiner besonders schützenswerten Teile zu
garantieren. Die Abgrenzung ist der beiliegenden Karte zu entnehmen. Gemäß § 18 NatSchGBln
ist das erforderliche Unterschutzstellungsverfahren durch die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchzuführen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |