Auszug - Gegen Korruption und undurchsichtige Vergabepraktiken in Lichtenberg präventiv vorgehen  

 
 
22. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 18.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0831/VI Gegen Korruption und undurchsichtige Vergabepraktiken in Lichtenberg präventiv vorgehen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Die Beschlussempfehlung wurde ohne Aussprache beschlossen

Die Beschlussempfehlung wurde ohne Aussprache beschlossen.

 

Beschluss:

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wird ersucht zu prüfen, wie den Handlungsvorschlägen aus dem Korruptionsbericht von Transparency International Deutschland vom März 2008 entsprochen werden kann.

 

Zu den Maßnahmen des Bezirksamtes sollen unter anderem gehören:

-          die Benennung eines externen Ombudsmanns analog der Verfahrensweise im Bezirk Spandau, welcher dort anonyme Hinweise auf Korruption und Unregelmäßigkeiten entgegennimmt

-          ein entsprechender, gut sichtbarer Hinweis auf den externen Ombudsmann auf der Homepage des Bezirkes

-          die Beteiligung des Bezirkes Lichtenberg am Business-Keeper-Monitoring-System (BKMS) nach dessen Einführung durch den Senat

-          ein jährlicher Bericht der Bezirksbürgermeisterin vor der BVV zu Korruptionsfällen in Lichtenberg, zum Gefährdungsatlas, zur Arbeit des Antikorruptionsbeauftragten sowie der zentralen Prüfgruppe, um im Bereich der Korruptionsbekämpfung Prävention, Transparenz und Verantwortung zu unterstreichen.

-          die Prüfung, in wie fern auf besonders korruptionsgefährdeten Stellen spätestens nach fünf Jahren ein Personalwechsel vorgenommen werden kann

-          die Einrichtung eines Zuwendungsregisters

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass Mindeststandards für die Korruptionsbekämpfung durch den Senat verpflichtend festgeschrieben werden.

 
 

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