Auszug - Zulässigkeit von Wohnungsbordellen im Einzelfall prüfen - Für ein einheitliches Vorgehen der Berliner Bezirke
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Antrag
BVO WAS-B, Herr Hammels, auf Überweisung in den Ausschuss Stadtentwicklung,
Bauen und Verkehr. Der
Antrag wurde bei 4 Ja-Stimmen abgelehnt. Der
Antrag zur Beschlussfassung wurde mehrheitlich beschlossen. Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht der Empfehlung des Berliner
Senates in der Drucksache 16/1595 zu folgen. Diese sieht vor die Genehmigung von Neuanträgen bzw. von
Anträgen auf Nutzungsänderung eines bordellartigen Betriebes im Einzelfall zu
prüfen und die konkreten Sachverhalte und Umstände bei der planungsrechtlichen
Bewertung zu berücksichtigen. Der Senat sieht es als möglich und wünschenswert
an von der generellen Einstufung von Wohnungsbordellen in Allgemeinen Wohn- und
Mischgebieten als unzulässige Betriebe abzuweichen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht sich im Rat der
Bürgermeister für ein einheitliches Vorgehen der Bezirke im Sinne dieser
Regelung einzusetzen. |
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