Auszug - Zulässigkeit von Wohnungsbordellen im Einzelfall prüfen - Für ein einheitliches Vorgehen der Berliner Bezirke  

 
 
22. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 14.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 18.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0995/VI Zulässigkeit von Wohnungsbordellen im Einzelfall prüfen - Für ein einheitliches Vorgehen der Berliner Bezirke
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Antrag BVO WAS-B, Herr Hammels, auf Überweisung in den Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

Antrag BVO WAS-B, Herr Hammels, auf Überweisung in den Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

Der Antrag wurde bei 4 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Der Antrag zur Beschlussfassung wurde mehrheitlich beschlossen.

 

Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht der Empfehlung des Berliner Senates in der Drucksache 16/1595 zu folgen.

Diese sieht vor die Genehmigung von Neuanträgen bzw. von Anträgen auf Nutzungsänderung eines bordellartigen Betriebes im Einzelfall zu prüfen und die konkreten Sachverhalte und Umstände bei der planungsrechtlichen Bewertung zu berücksichtigen. Der Senat sieht es als möglich und wünschenswert an von der generellen Einstufung von Wohnungsbordellen in Allgemeinen Wohn- und Mischgebieten als unzulässige Betriebe abzuweichen.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht sich im Rat der Bürgermeister für ein einheitliches Vorgehen der Bezirke im Sinne dieser Regelung einzusetzen.

 
 

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