Drucksache - DS/0987/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-41
Arbeitstitel: Storkower Straße 220
Verfahrensstand: Änderung des Planungsziels
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
22. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

das Planungsziel des Bebauungsplans 11-41 für das Grundstück Storkower Straße 220, Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung und Festsetzung mehrgeschossiger Wohnungsbauten zu ändern.

Ziel ist nunmehr neben der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung die Sicherung des bestehenden Parkplatzes als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Parkplatz.

 

Anlage 1:      räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-41 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung des Beschlusses b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Anlage 2:      Begründung zur Änderung des Planungsziels

 

 

Berlin, den 22.07. 2008

 

 

____________________________                   

Geisel                                                                

Stellv. Bezirksbürgermeister                             

 

 

 


 

 


                                                                                                                                         Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-41

für das Grundstück Storkower Straße 220

im Bezirk Lichtenberg

 

 

 

 


                                                                                                                        Maßstab 1:5000

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO und Sicherung des bestehenden Parkplatzes als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Parkplatz

 

 

 

 

 

 

Stand Juli 2008

 

                                                                                                                                         Anlage 2

 

Begründung zur Änderung des Planungsziels

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 09.Oktober.2007 beschlossen, für das Grundstück Storkower Straße 220 einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-41 aufzustellen mit dem Ziel, ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung und mehrgeschossige Wohnungsbauten planungsrechtlich zu sichern.

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes war die beabsichtigte Errichtung einer großflächigen eingeschossigen Einzelhandelseinrichtung und eines zweigeschossigen Gewerbeobjektes für kleinteiligen Einzelhandel im Erdgeschoss und für Büronutzung im Obergeschoss mit großflächiger Stellplatzanlage an einem nicht in einem zentralen Versorgungsbereich integrierten Standort.

 

Das Grundstück grenzt an ein faktisches allgemeines Wohngebiet an.

Aufgrund dessen sowie der Lagegunst an einem städtebaulich prädestinierten Standort soll das Grundstück in den angrenzenden Gebietstyp einbezogen und zu einem allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) entwickelt werden. Der Bebauungsplanentwurf sieht in Anpassung an die nördlich angrenzende Wohnbebauung eine mehrgeschossige Wohnbebauung entlang des Blockrandes vor, die sich an den Höhen der Umgebung orientiert. Die vorhandene Wohnnutzung im östlichen Grundstücksbereich wird planungsrechtlich gesichert.

 

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wurde die auf dem Grundstück vorhandene Stellplatzanlage nur gering bzw. vorwiegend zum Abstellen von Wohnmobilen genutzt.

 

Seit einiger Zeit besteht im Bereich der Storkower Straße erheblicher Parkdruck. Dieser wird durch den geplanten Radfahrstreifen in der Storkower Straße und dem damit verbundenen Wegfall von öffentlichen Stellplätzen noch vergrößert.

Der Erhalt des Parkplatzes Storkower Straße 220 soll den Wegfall der öffentlichen Stellplätze durch den geplanten Radfahrstreifen kompensieren.

 

Resultierend aus dieser Entwicklung soll das Planungsziel dahingehend geändert werden, die vorhandene Stellplatzanlage auf dem Grundstück Storkower Straße planungsrechtlich als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Parkplatz und die vorhandene Wohnnutzung im östlichen Grundstücksbereich als allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung planungsrechtlich zu sichern.

 

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen