Drucksache - DS/0991/VI
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Nach § 4
des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) ist die Verpflichtung zur Aufstellung
eines neuen Frauenförderplanes (FFP) nach Ablauf von 6 Jahren festgelegt. Der
bisherige FFP läuft 2008 aus. Unter
Beteiligung der Frauenvertretrein entstand ein neuer FFP bis 2014, der als
weiterhin wichtigen Ansatz Frauenförderung nicht als Nachteilsausgleich
bisheriger Defizite gegenüber Frauen versteht, sondern als
Gleichstellungselement für eine spezifische Personalplanung /
Personalentwicklung. In den
zugrunde liegenden Struktur - Daten zum Stichtag 30.06.2008 sind keine
Unterrepräsentanzen zu verzeichnen. Daher richtet sich der Fokus des neuen FFP
vornehmlich darauf aus, als Teil einer Personalentwicklungsplanung
Behinderungsmechanismen bei der Gleichstellung von Frauen und Männern im
Berufsleben erkennen zu lassen und gleichzeitig Möglichkeiten zur
Beeinflussung und Veränderung
aufzuzeigen. Berlin,
den .08.2008 ____________________ Emmrich |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |