Auszug - Feststellung der Dringlichkeit von Drucksachen
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Für
den Dringlichkeitsantrag, DS-Nr. DS/1019/VI
– Anträge auf Schulhelfer für das begonnene Schuljahr unverzüglich
bearbeiten und
die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung, DS-Nr. DS/1016/VI
– Ergänzungsplan für den Bezirkshaushaltsplan Lichtenberg für das
Haushaltsjahr 2009 wurde
die Dringlichkeit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß Geschäftsordnung § 23
(2) bestätigt. |
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