Aus der Sitzung des Senats am 23. Februar 2016:
Bei der Grundstücksauswahl zur Aufstellung von Containern zur Unterbringung von Flüchtlingen sowie Asylbewerberinnen und -bewerbern erfolgt eine angemessene Verteilung der Standorte auf die Bezirke. Soweit es einen Konsens mit einzelnen Bezirken über zu nutzende Grundstücke gibt, wird dieser Konsens nachvollzogen. Die über die Bezirksmeldungen hinausgehenden zusätzlichen Grundstücke bis zur Maximalanzahl von 30 Grundstücken werden durch den Senat entschieden. Insgesamt entstehen unverzüglich Containerunterkünfte für ca. 15.000 Menschen. Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) hat mit der Ausschreibung der Wohncontainer begonnen.
Mit dem Haushaltsgesetz wurde für die Jahre 2016 und 2017 die Errichtung von bis zu 60 Modularbauten als Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) beschlossen. Davon werden im Jahr 2016 die 26 Grundstücke der Roten Nummer 2651 bebaut. Die RN 2650 A (SIWA II) wird um die MUF-Grundstücke aus der 26er-Liste ergänzt und in neuer Fassung im Hauptausschuss am 2.3.2016 beschlossen. Zudem entstehen 12 MUF durch die Wohnungsbaugesellschaften. Insgesamt können in 2016 damit modulare Unterkünfte für Flüchtlinge für ca. 19.000 Menschen entstehen.
Der Senat beschließt die Vorlage Nr. S-925/2016 (“Bereitstellung von 60 Grundstücken für den Bau von Flüchtlingsunterkünften in Modulbauweise”) als Grundlage für die Abstimmungsgespräche mit den Bezirken. Ein Grundstückstausch innerhalb eines Bezirks ist auf Vorschlag des Bezirks möglich.
Der Senat wird Anfang Mai eine Bedarfsprognose der Unterbringungsnotwendigkeiten für 2016 und 2017 vorlegen. Weitere Flächen stellen insoweit weitere Standortpotentiale dar. Mit den Bezirken konsentierte Grundstücke werden realisiert, über notwendige Grundstücke, für die kein Konsens gefunden werden konnte, entscheidet der Senat unter Berücksichtigung der Bedarfsprognose abschließend. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Wohnungsbaugesellschaften sowie die berlinovo können alle weiteren (Vor-) Planungen, Ausschreibungen und ggf. Vergaben für die MUF vorantreiben.
Bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden wird eine gerechte Gesamtverteilung der unterzubringenden Menschen in der Stadt angestrebt, um die adäquate Heranziehung der sozialen Infrastruktur zu gewährleisten.
Pro Bezirk werden mindestens 5 und maximal 9 Grundstücke als Container- und/oder MUF-Standort belegt. Dabei werden die vorhandenen Unterbringungsplätze in den Bezirken berücksichtigt. Bezirke, die im Vergleich zu anderen Bezirken weniger Unterbringungsverantwortung wahrgenommen haben, werden prioritär herangezogen. Sollten Flächenpotenziale oder die Anrechnung bereits untergebrachter Flüchtlinge pro Bezirk dies erfordern, weicht der Senat in begründeten Einzelfällen hiervon ab.
Der Senat setzt die Gespräche mit dem Land Brandenburg hinsichtlich der Heranziehung weiterer Flächen in Brandenburg für Unterkünfte fort.