Das Instrument der Bürgschaft ist ein wichtiger Baustein insbesondere der Wirtschaftsförderpolitik und dient der Sicherung und dem Ausbau des Wirtschaftsstandortes Berlin.
Das Land Berlin kann im Rahmen der Ermächtigung durch das jeweilige Haushaltsgesetz und auf der Grundlage der beihilferechtlichen Vorschriften der Europäischen Kommission Bürgschaften für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben zugunsten gesunder Unternehmen und zugunsten von Unternehmen in Schwierigkeiten übernehmen.
Bürgschaftsübernahmen sind insbesondere im Zusammenhang mit der Ansiedlung, Neugründung und Erweiterung von Unternehmen, aber auch bei Strukturanpassungen denkbar. Es werden hauptsächlich mittelständische Unternehmen begünstigt.
Voraussetzung für eine Bürgschaft
Voraussetzung einer Bürgschaftsübernahme ist, dass für die erforderlichen Kredite bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen (Subsidiaritätsgrundsatz).
Bereits bestehende Kredite im Eigenrisiko der Bank werden nicht verbürgt. Bei den zu übernehmenden Bürgschaften handelt es sich grundsätzlich um Ausfallbürgschaften im Sinne der §§ 765 ff. BGB. Ein Rechtsanspruch auf öffentliche Bürgschaften besteht nicht.
Je nach der Höhe des Kreditbedarfs ist zwischen folgenden Möglichkeiten bzw. Verfahren und Ansprechpartnern zu unterscheiden: