Beteiligungsmanagement und -controlling

Seit Februar 2004 wurden in Berlin schrittweise neue Standards für das Management und Controlling der knapp 60 unmittelbaren und etwa 300 mittelbaren Beteiligungen des Landes an privatrechtlichen Gesellschaften und öffentlich-rechtlichen Unternehmen eingeführt, die in den “Grundsätzen der Beteiligungsführung im Land Berlin” zusammengefasst sind.

Kernelement ist, dass bezogen auf jede Unternehmensbeteiligung eine klare und zukunftsorientierte Eigentümerstrategie festgelegt und konsequent umgesetzt wird. Dazu werden die finanz- und fachpolitischen Ziele für jedes Unternehmen jährlich definiert und vom Senat beschlossen. Sie bilden die Grundlage für die strategische Steuerung und die konkreten, vom Aufsichtsrat jährlich mit dem Unternehmensmanagement abzuschließenden Zielvereinbarungen.

Die Eigentümerstrategie wird von einem aktiven Beteiligungscontrolling begleitet, u.a. durch eine Quartalsberichterstattung der Unternehmen mit Soll-Ist-Vergleichen der wirtschaftlich und strategisch relevanten Daten und Kennzahlen. Auf dieser Grundlage kann die Entwicklung der Unternehmen frühzeitig erkannt, bewertet und erforderlichenfalls beeinflusst werden. Den Vertretern des Landes Berlin in den Aufsichtsräten und den parlamentarischen Gremien stehen damit fundierte Informationen für ihre Arbeit zur Verfügung. Auch die Öffentlichkeit wird über die Entwicklung der Unternehmen ausführlich informiert, insbesondere durch den jährlich im Herbst erscheinenden Beteiligungsbericht, der auch die Lageberichte der wichtigeren Unternehmen beinhaltet.

Um die Transparenz bei den wirtschaftlich bedeutenden Gesellschaften mit überwiegender Landesbeteiligung und bei den Anstalten des öffentlichen Rechts zu erhöhen, wurde bei ihnen nach dem Vorbild des “Deutschen Corporate Governance Kodexes” ein auf die Besonderheiten öffentlicher Beteiligungsunternehmen ausgerichteter eigener Kodex eingeführt. Das Land Berlin ist damit der Empfehlung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gefolgt, den Kodex auch bei nicht börsennotierten Unternehmen anzuwenden.

Weitere Dokumente zu den Beteiligungsgrundsätzen des Landes Berlin