Ein Aktenplan ist die Regelung der systematischen Ordnung des gesamten Schriftgutes einer Verwaltung. Ziel des Aktenplanes ist die übersichtliche, nachvollziehbare und wirtschaftliche Ordnung des Schriftgutes.
Dieser Aktenplan basiert auf der Grundlage des Aktenplans für die Finanzverwaltung. Es wurden themenspezifische Teilaktenpläne ergänzt.