Als „virtuelle Währungen“ werden digital dargestellte Werteinheiten bezeichnet, die von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel (z. B. für Güter und Dienstleistungen) akzeptiert werden und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden können.
Im Gegensatz zu staatlichen Währungen gibt es hinter den virtuellen Währungen kein Institutionengefüge (Staaten, Zentralbanken), das für deren Werthaltigkeit einsteht.
Die erste öffentlich gehandelte und bekannteste virtuelle Währung ist der in 2009 entwickelte Bitcoin. Nach dem Vorbild des Bitcoins existieren zwischenzeitlich zahlreiche weitere virtuelle Währungen (wie z. B. Ethereum, Ripple, Dash oder Litecoin), die sich teilweise in ihren Eigenschaften (z. B. in der Ausgabeform oder der maximalen Menge) unterscheiden.
Die Bezeichnung „Token“ ist ein Oberbegriff für digitale (Wert-)Einheiten, denen bestimmte Ansprüche oder Rechte zugeordnet sind und deren Funktionen variieren. Insbesondere die folgenden Kategorien von Token lassen sich unterscheiden:
- „Currency“ oder „Payment“ Token werden als Zahlungsmittel eingesetzt („virtuelle Währungen“);
- „Utility“ Token vermitteln bestimmte Nutzungsrechte (z. B. Zugang zu einem ggf. noch zu schaffenden Netzwerk) oder einen Anspruch darauf, die Token gegen eine bestimmte, ggf. noch zu schaffende Ware oder Dienstleistung einzutauschen;
- „Security“ Token sind mit herkömmlichen Wertpapieren vergleichbar, insbesondere konventionelle Schuldtitel und Eigenkapitalinstrumente. Zu unterscheiden sind:
- „Equity“ Token, die Beteiligungs- und/oder Dividendenrechte vermitteln (wie z. B. Aktien) und
- „Debt“ Token, die einen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Betrags (ggf. zuzüglich Zinsen) beinhalten, wie dies beispielsweise bei Darlehen oder Genussrechten der Fall ist.