Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern die W-IdNr. stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 vergeben.
- natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind,
- juristische Personen und
- Personenvereinigungen.
Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch zum Beispiel bei Adress- oder Namensänderungen.
Die Identifikationsnummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. bestehen.
Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen und entspricht im Aufbau der USt-IdNr. Ergänzt wird die W-IdNr. durch ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten. Beispiel für eine W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001: DE123456789-00001
Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt in Stufen. In der ersten Stufe wird wirtschaftlich Tätigen eine W-IdNr. zunächst mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet, wenn sie zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz sind. Sofern mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden, vergibt das BZSt hierfür weitere Unterscheidungsmerkmale frühestens ab dem 2. Quartal 2026.