Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) bis zu einem Betrag von 3.000 € in dem Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 steuer- und sozialabgabenfrei gewähren.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQ zur IAP erstellt. Es werden in erster Linie steuerliche Fragen zum Umfang der Steuerbefreiung beantwortet.