Grundsteuerrechner

Das Abgeordnetenhaus hat am 20.06.2024 für das Berliner Grundsteuermesszahlengesetz (BlnGrStMG) und das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2024/2025 (2. NHG 24/25) gestimmt. Damit kann die Reform der Grundsteuer – mit den auf Berlin angepassten Messzahlen – zum 01.01.2025 umgesetzt werden.

Der Hebesatz wird von 810 Prozent auf 470 Prozent nahezu halbiert (2. NHG 24/25). Auch bei den Messzahlen nutzt das Land Berlin seine Handlungsmöglichkeiten und passt diese im BlnGrStMG an.

Für alle, die schon früher einen Überblick über ihre neue Grundsteuer erhalten möchten, bieten wir auf dieser Seite einen digitalen Grundsteuerrechner an.

Mit diesem Rechenwerkzeug können keine Steuerermäßigungen (z. B. für Denkmalschutz) berechnet werden.

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