In der Zuwendungsdatenbank werden die von den Behörden bewilligten Zuwendungen an juristische Personen (ab einem Zuwendungsbetrag i. H. v. 100 Euro) rückwirkend für die letzten 5 Jahre veröffentlicht. Dies erfolgt jeweils zum 30. Juni eines jeden Jahres. Aktuell enthält die Datenbank die gewährten Zuwendungen der Jahre 2019-2023.
(Bei der Veröffentlichung der Zuwendungen für den Zeitraum 2023 handelt es sich um vorläufige Daten. Diese werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt vervollständigt.)
Zuwendungen an natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts werden jeweils pro Politikbereich in einer Summe veröffentlicht (Nr. 9.4 AV i.V.m. Nr. 1.5.1 AV zu § 44 LHO).
Die Zuwendungsdatenbank ist ein bloßes Medium der Berichterstattung, die Senatsverwaltung für Finanzen fungiert hier als Administrator.
Die Zuwendungen selbst werden in eigener fachlicher Zuständigkeit von den einzelnen Behörden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben. Dafür gelten einheitlich für alle Behörden die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (insbesondere §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung: Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins, erhebliches Interesse Berlins an der Aufgabenerfüllung, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang erfüllt werden kann).
Der Nachweis über die zweckgerichtete Verwendung erfolgt durch die Zuwendungsempfänger ebenfalls gegenüber den zuwendungsgebenden Stellen.
Sie haben mit der Suchfunktion die Möglichkeit, gezielt Informationen zu verschiedenen Aspekten der Zuwendungsvergabe (Erweiterte Suche) zu suchen.
Für eine Gesamtübersicht der eingestellten Informationen, führen Sie die Suche aus, ohne Suchbegriffe einzutragen.
Die Datenbank wurde letztmalig aktualisiert am 11.10.2024.