Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben in ihrer Jahreskonferenz am 24. Mai 2019 in Berlin unter Vorsitz von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (Hessen) u. a. die Lage der öffentlichen Finanzen beraten. Sie stellen dazu Folgendes fest:
1. Die Phase der Hochkonjunktur in Deutschland ist zumindest vorläufig an ein Ende gelangt. Nach einer lang andauernden Phase eines stabilen Aufschwungs hat sich die Wachstumsdynamik der deutschen Wirtschaft seit Mitte vergangenen Jahres merklich verlangsamt.
Zwar bleiben die Perspektiven für den privaten Konsum und damit eine binnenwirtschaftlich getragene Aufwärtsbewegung weiterhin gut. Die Einkommen der privaten Haushalte wachsen, auch weil sich die Beschäftigungslage günstig darstellt und die Nettolöhne zulegen können. Insgesamt spricht vieles für eine Fortsetzung der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt, der sich bislang als sehr robust gegenüber der derzeitigen konjunkturellen Abkühlung erweist.
Ein schwieriges außenwirtschaftliches Umfeld trübt jedoch den Konjunkturausblick, denn auch in wichtigen deutschen Absatzmärkten hat sich das Wachstum abgeschwächt. Als besonders belastend für die wirtschaftlichen Perspektiven zeigen sich die schwelenden Handelskonflikte. Auch die Frage, ob und wann es zu einem geregelten oder ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union kommt, schürt Unsicherheiten.
Vor diesem Hintergrund hat der Bund seine Erwartungen für das laufende Jahr nach unten korrigiert und geht mittlerweile davon aus, dass das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2019 nur noch um 0,5 % steigen wird. Auch die Prognose der aktuellen Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsforschungsinstitute wurde für das laufende Jahr auf 0,8 % reduziert.
2. Die Lage der deutschen Staatsfinanzen verbesserte sich im vergangenen Jahr. Auch wenn für die kommenden Jahre mit sinkenden Überschüssen zu rechnen ist, sind mittelfristig strukturelle Überschüsse wahrscheinlich; die Schuldenquote wird daher weiter rückläufig sein und den Maastricht-Referenzwert von 60 % im Verhältnis zum nominalen BIP voraussichtlich bereits 2019 unterschreiten. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder weisen darauf hin, dass zu diesem erfreulichen Ergebnis die Konsolidierungsanstrengungen aller staatlichen Ebenen beigetragen haben.
3. Die deutsche Finanzpolitik steht in den kommenden Jahren vor bedeutenden Herausforderungen. Hinzu kommt, dass der mehrjährige Finanzrahmen 2021 bis 2027 der EU nicht konsentiert ist. Die vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zu erwartenden Aufgaben sollten nicht dazu veranlassen, den Pfad einer nachhaltigen und zukunftssicheren Haushaltspolitik zu verlassen. Auch von dem aktuell sehr niedrigen Zinsniveau kann nicht dauerhaft ausgegangen werden.
Zur Wahrung der Solidität der öffentlichen Haushalte ist es daher unerlässlich, an strikter Ausgabendisziplin und einer gesicherten Einnahmenbasis festzuhalten – nicht zuletzt, um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu bewahren und die Handlungsfähigkeit des Staates nachhaltig zu sichern. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder bekräftigen daher ihre Auffassung, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs konsequent beibehalten werden muss. Trotz im Vergleich zu den vergangenen Jahren geringerer finanzpolitischer Spielräume sind dabei auch weiterhin Investitionen – zum Beispiel in den Bereichen Infrastruktur, Digitalisierung, Bildung und Wissenschaft – erforderlich. Notwendig sind Investitionen und finanzielle Anreize auch beim Klimaschutz.
4. Aus Sicht der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder ist insbesondere für die Kommunen eine rasche Neuregelung der Gesetzgebung zur Grundsteuer unerlässlich, die die Einnahmen der Gemeinden rechtssicher und aufkommensneutral sicherstellt.
5. Vor allem der digitale Wandel prägt und verändert unsere Art zu leben, zu arbeiten und zu lernen fundamental und mit rasanter Geschwindigkeit. Diesen Wandel bestmöglich zu gestalten und alle gesellschaftlichen Akteure dabei miteinzubeziehen, ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern muss es deshalb sein, neue technische Entwicklungen und Innovationssprünge durch gestaltende und zukunftsorientierte Finanzpolitik durchgängig zu begleiten. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder betonen vor diesem Hintergrund die Bedeutung eines zügigen Ausbaus der digitalen Infrastruktur.
Der geplante Breitbandausbau trägt dazu bei, Privathaushalten und Unternehmen den Zugang zu Breitband-Internet zu ermöglichen. Die Digitalisierung von Schulen schafft die Basis für die digitale Ausbildung der Fachkräfte von morgen. Beides sind gleichermaßen Grundvoraussetzungen für den nachhaltigen Erfolg der Digitalisierung. Die geplanten Vorhaben in beiden Investitionsbereichen müssen daher auch in finanzieller Hinsicht in gleichem Maße priorisiert und zügig umgesetzt werden – im Sinne einer flächendeckenden Digitalisierung sowohl der Schulen wie auch des gesamten Landes.
6. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder bekennen sich weiterhin zur langfristigen und gesamtstaatlichen Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, die Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten sicherzustellen. Sie fordern vor diesem Hintergrund auch den Bund auf, den berechtigten Interessen aller Länder nachzukommen und eine Einigung zur Fortführung der finanziellen Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsinduzierten Kosten auch für die Zeit nach 2019 mindestens auf bisherigem Niveau zu suchen. Um den Ländern und Kommunen die dringend benötigte Planungssicherheit zu geben, müssen die entsprechenden Festlegungen nunmehr rasch getroffen werden.