Das Berliner Abgeordnetenhaus hat heute dem Entwurf des Senats zum Nachtragshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 zugestimmt. Dieser Zustimmung waren intensive Beratungen vorausgegangen. Im Ergebnis ist das Abgeordnetenhaus der finanzpolitischen Leitlinie des Senats von Konsolidieren und Investieren grundsätzlich gefolgt und hat auch eigene Schwerpunkte eingebracht. Das im Nachtragshaushalt verankerte ergänzende Vorsichtsprinzip trägt dazu bei, dass bereits geplante, notwendige Investitionen finanziell abgesichert sind.
Mit dem Nachtragshaushalt erhöht sich das Haushaltsvolumen 2018 um 752 Mio. Euro auf 29,355 Mrd. Euro und 2019 um 665 Mio. Euro auf 30,021 Mrd. Euro. Damit ist das Haushaltsvolumen erstmals größer als 30 Mrd. Euro. Das Volumen der Gesamtausgaben des Nachtragshaushalts für die Jahre 2018 und 2019 liegt nun bei 1,417 Mrd. Euro. Dafür wird die Tilgung der Kreditmarktschulden für 2018 auf 703 Mio. Euro und für 2019 auf 450 Mio. Euro reduziert.
Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: „Für Berlin kommt es jetzt darauf an, die konjunkturell getriebenen Steuermehreinnahmen von rund 1,2 Mrd. Euro aus diesem Jahr zu nutzen, um die Wachstumsschmerzen der Stadt erfolgreich zu lindern und Berlin für die Zukunft zu rüsten. Die moderate Erhöhung der Ausgaben mit dem Nachtragshaushalt ist daher sinnvoll und berechtigt. Wir tragen dafür Sorge, dass ohnehin avisierte und notwendige Investitionen in die Lebensqualität der Stadt bereits jetzt gesichert werden. Gleichzeitig stärken wir mit Blick auf die ab 2020 greifende Schuldenbremse den Landeshaushalt mit Investitionspuffern und verfallen nicht der Leichtfertigkeit eines guten Steuerjahres. Die Schuldentilgung ist nach wie vor ein zentraler Baustein unserer verantwortungsvollen Haushaltspolitik.“
Die Ausgaben speisen sich größtenteils aus finanziellen Transaktionen in Höhe von rund 782 Mio. Euro. Angesichts der großen finanziellen Herausforderungen, vor denen die landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen wie die Vivantes GmbH oder die Howoge Wohnungsbaugesellschaft mbH stehen, werden auch Kapitalzuführungen angestrebt. Die Eigenkapitalbasis der Vivantes GmbH wird beispielsweise mit rund 164 Mio. Euro gestärkt, um den bestehenden Sanierungs- und Instandhaltungsstau insbesondere in Neukölln abzubauen. Einer noch zu gründenden landeseigenen Gesellschaft zur Beschaffung von S-Bahn-Fahrzeugen sollen 300 Mio. Euro als Eigenkapital zugeführt werden. Gleichzeitig werden die Einkommen breiter Bevölkerungsschichten entlastet, insbesondere durch die Abschaffung des Elternbeitrags zum Schulessen für die Klassenstufen 1 bis 6 mit Beginn des neuen Schuljahres und durch das entgeltfreie ÖPNV-Ticket für Schülerinnen und Schüler ab August 2019.
„Die Absicherung der landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen ist für die Bewältigung der bevorstehenden Aufgaben von herausragender Bedeutung. Der Finanzierungsbedarf ist hoch. Denn es steht eine Vielzahl von Projekten an. Mit dem Nachtragshaushalt werden wir diesem Bedarf gerecht. Ebenfalls von großer Bedeutung für die Zukunft unserer Stadt ist das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA). Auch hierfür werden wir umfangreiche Mittel bereitstellen, um die Infrastruktur Berlins fit zu machen“, so Dr. Kollatz.
Außerdem werden Rücklagen in Höhe von insgesamt 436 Mio. Euro gebildet, um die öffentliche und soziale Infrastruktur zügiger zu modernisieren. Allein 300 Mio. Euro werden beispielsweise für den Bereich IT bereitgestellt. Zusätzliche 30 Mio. Euro sind für die Berufsfeuerwehr vorgesehen, um mehr Fahrzeuge anzuschaffen. Für die Erneuerung und verbesserte Pflege von Parkanlagen werden 18 Mio. Euro bereitgestellt. Das Sanierungsprogramm für Kindertagesstätten und Spielplätze wird um zusätzliche 9 Millionen Euro für die Herrichtung von Spielplätzen auf rund 25 Millionen Euro aufgestockt. Ebenfalls aufgestockt werden die Mittel für Neubauprojekte der Wohnungsbaugesellschaften (16 Mio. Euro) und den Grundstücksankauffonds (50 Mio. Euro). Hinzu kommen 60 Mio. Euro an Rücklagen für die Bäderbetriebe, um Schwimmbäder zu sanieren.
Die entsprechenden Ausgaben werden vollständig finanziert durch höhere Steuereinnahmen. Hinzu kommt, dass es sich hierbei größtenteils nicht um strukturelle Ausgaben handelt. Die Verpflichtungen aus der Konsolidierungshilfenvereinbarung werden somit eingehalten. Die Obergrenze des strukturellen Defizits liegt 2018 bei 402 Mio. € und 2019 bei 201 Mio. €. Auch der damit verbundene Konsolidierungsbeitrag von 80 Mio. € ist nicht gefährdet.
Nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen können Jahresüberschüsse nur dem SIWANA zugeführt und für die Schuldentilgung verwendet werden. Einer anderweitigen Verwendung freier Haushaltsmittel setzt die Landeshaushaltsordnung (LHO) enge Grenzen.