Steuerschätzung bestätigt Berlins Konsolidierungskurs
Pressemitteilung Nr. 20 vom 25.10.2024
Steuerschätzung bestätigt Berlins Konsolidierungsbedarf
Nach den regionalisierten Ergebnissen der Herbst-Steuerschätzung 2024 kann das Land Berlin mit Steuereinnahmen von rund 29,0 Mrd. Euro im Jahr 2024 und rund 29,5 Mrd. Euro im Jahr 2025 rechnen. Für das laufende Jahr werden die Erwartungen zu den Steuereinnahmen im 2. Nachtragshaushalt 2024 durch die Steuerschätzung bestätigt (rund +45 Mio. Euro). Für 2025 ergeben sich allerdings die in Zusammenhang mit Berlins Konsolidierungsbedarf bereits prognostizierten Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 903 Mio. Euro. Grund: Der Haushalt 2025 beruht noch auf der Steuerschätzung vom Herbst 2023 – mit damals noch niedrigeren prognostizierten Werten bezüglich der Zen-susergebnisse und von der Bundesregierung geplanten Steuerrechtsänderungen.
Finanzsenator Stefan Evers: „Die aktuelle Steuerschätzung ist keine Überraschung für Berlin. Sie bestätigt weitgehend die Zahlen, die wir in Zusammenhang mit dem Konsolidierungsbedarf für 2024 und 2025 bereits vorgesehen haben. Für Berlin bleibt es dabei: Wir stehen vor der historischen Herausforderung, den Landeshaushalt nach der Explosion der Staatsausgaben in den vergangenen fünf Jahren wieder in Ordnung zu bringen. Ich appelliere an dieser Stelle erneut an den Bund: Die Ampel-Regierung muss dringend notwendige Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums in Deutschland ergreifen. Industrie und Mittelstand leiden massiv unter überbordender Bürokratie und Regulierung. Vor allem muss wieder Vertrauen in die Zuverlässigkeit politischen Handelns erarbeitet werden, denn die zunehmende Verunsicherung führt zu enormen wirtschaftlichen Schäden. Angesichts der angespannten Haushaltslage halte ich es darüber hinaus für unverantwortlich, jetzt Steuerrechtsänderungen mit unzumutbaren Belastungen für Länder und Kommunen zu beschließen.”
Die erwarteten Mindereinnahmen fließen in die anstehenden Entscheidungen über Konsolidierungsmaßnahmen ein. Sie bestätigen insgesamt den von der Koalition eingeschlagenen Kurs, die Berliner Staatsausgaben im kommenden Jahr um zunächst drei Milliarden abzusenken und in 2026 wieder den haushaltspolitischen Normalmodus zu erreichen.
Weitere Informationen:
Grundlage der Steuerschätzung war die aktuelle Herbstprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von Mitte Oktober 2024. Gegenüber der Frühjahrsprojektion 2024, die die Grundlage für die Steuerschätzung im Mai 2024 bildete, wurden die realen Wachstumserwartungen für das laufende Jahr weiter nach unten korrigiert. Reales BIP 2024: -0,2% statt +0,3% und 2025: 1,1% statt 1,0%.
Der im Juni 2024 veröffentlichte Zensus 2022 führt für Berlin zu strukturellen Steuermindereinnahmen in einer Spanne von etwa -450 Mio. Euro für das Jahr 2022 bis zu rund -540 Mio. Euro für das Jahr 2028. Die Korrektur der bereits abgelaufenen Zensuszeiträume ab Anfang 2022 wird voraussichtlich in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen.
In der Steuerschätzung für Berlin wurden die Auswirkungen der Gesetzgebungsverfahren für das Steuerfortentwicklungsgesetz, für das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 und für das Jahressteuergesetz 2024 berücksichtigt. Die finanziellen Auswirkungen dieser Gesetze für Berlin liegen in einer Spanne von rund -340 Mio. Euro im Jahr 2025 bis zu -880 Mio. Euro im Jahr 2028.
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