Kita-Streik: Senatsverwaltung für Finanzen reicht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Berlin ein
Pressemitteilung Nr. 19 vom 26.09.2024
Die Gewerkschaft ver.di hat die Gespräche mit dem Senat abgebrochen und zu einem unbefristeten Streik in den Kita-Eigenbetrieben aufgerufen. Ver.di fordert einen Tarifvertrag über verbindliche Maßnahmen für pädagogische Qualität und Entlastung für die Kita-Beschäftigten.
Das Land Berlin war und ist jederzeit offen für Gespräche über realistische Wege, die Belastungssituation für die Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe weiter zu verbessern. Die Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) darf dabei allerdings nicht gefährdet werden.
Dass ver.di sich schon in Verfahrensfragen nicht kompromissbereit gezeigt hat, ist mehr als bedauerlich. Vor dem Hintergrund des Abbruchs der Gespräche ist das Land Berlin deshalb im Interesse der Eltern und Kinder gezwungen, auch rechtliche Mittel zu versuchen, um einen Dauerstreik zu verhindern. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat deshalb heute Abend einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht. Der unbefristete Streik führt mehr noch als die vielen Warnstreiks der letzten Wochen zu extremen Belastungen tausender Kinder und Eltern, da die Betreuung nicht gesichert ist und nicht ohne weiteres durch Eltern oder Verwandte abgefedert werden kann.
Der drohende Streik könnte aus mehreren Gründen rechtswidrig sein. Insbesondere sprechen folgende Argumente dafür:
Grenze der Zumutbarkeit erreicht
Ein unbefristeter Erzwingungsstreik könnte dazu führen, dass die Rechte von Eltern und Kindern unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Die Interessenabwägung fällt umso eher zugunsten der Eltern- und Kinderrechte aus, je länger die angekündigten Streiks andauern. Gründlich abzuwägen ist dabei das Grundrecht aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden) gegen die Auswirkungen eines länger andauernden Erzwingungsstreiks auf die betroffenen Eltern und Kinder. Bei einem Dauerstreik ohne Notbetreuung ist dieses Maß womöglich nicht mehr gewahrt.
Ziele des Streiks nicht erreichbar
Der Streik ist im Hinblick auf die (Haupt-)Forderung des Belastungsausgleichs auf ein nicht tariflich regelbares Ziel gerichtet. Daneben hält das Land den Arbeitskampf für wo-möglich rechtswidrig, da dieser im Kern darauf gerichtet ist, den Arbeitgeber Land Berlin zum Verlassen des Arbeitgeberverbandes TdL zu veranlassen.
Finanzsenator Stefan Evers:
„Grundsätzlich ist das Streikrecht ein hohes Gut. Die Vertreter von ver.di lassen die Situation aber unnötig und auf dem Rücken tausender leidtragender Familien eskalieren. Das ist mehr als bedauerlich und wird auch den zum Teil womöglich berechtigten Anliegen der Beschäftigten nicht gerecht. Der ver.di-Streik ist weiterhin auf die Aufnahme von Tarifverhandlungen gerichtet, obwohl die Gewerkschaftsvertreter sehr genau wissen, dass das Land Berlin der TdL-Satzung nach keinen eigenen Tarifvertrag abschließen kann. Das habe ich immer wieder deutlich gemacht. Wir werden Berlins Mitgliedschaft in der TdL nicht durch einen tarifpolitischen Alleingang aufs Spiel setzen. Der von ver.di angekündigte Dauerstreik könnte womöglich rechtswidrig sein. Deshalb schulden wir es insbesondere den betroffenen Eltern und Kindern, auch rechtliche Schritte einzuleiten. Das habe ich heute veranlasst.“
Pressestelle
- Tel.: (030) 90208018
- Tel.: (030) 90208012
- E-Mail Mail an