Die Senatsverwaltung für Finanzen und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport haben vereinbart, die Verbeamtung von Tarifbeschäftigten zu erleichtern. Damit geht das Land Berlin einen weiteren wichtigen Schritt, in Zeiten des Personalmangels und der zunehmenden Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt, seine Attraktivität bei der Personalgewinnung und -bindung zu steigern.
Durch die getroffene Vereinbarung können Tarifbeschäftigte der Hauptverwaltung im allgemeinen Verwaltungsdienst zukünftig leichter verbeamtet werden. Das betrifft den Laufbahnzweig nichttechnischer Verwaltungsdienst.
Konkret vereinbart worden ist, dass künftig grundsätzlich alle Fälle zustimmungsfähig sind, wenn:
- ein dienstliches Interesse seitens der zuständigen Senatsverwaltung an der Bindung des Beschäftigten besteht,
- dieser dort mindestens 24 Monate in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis beschäftigten ist und
- eine zeitnahe Vermittlung von Nachwuchskräften dadurch nicht behindert wird.
Dadurch wird eine Übernahme von Tarifbeschäftigten in das Beamtenverhältnis auf Probe immer dann ermöglicht, wenn dies als Personalbindungsmaßnahme für sachgerecht erachtet wird.
Die Bezirke können ihre Beschäftigten bei Vorliegen der Voraussetzungen in eigener Zuständigkeit verbeamten.