Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde ab
Mit dem heute übermittelten Beschluss des Bundesgerichtshofs kann das Land Berlin nun wieder über das Grundstück des Sport- und Erholungszentrums (SEZ) an der Landsberger Allee verfügen und dieses neu entwickeln.
Dazu Finanzsenator Stefan Evers: “Das SEZ geht zurück an das Land Berlin und kommt damit endlich wieder den Berlinerinnen und Berlinern zu Gute. Das ist eine großartige Nachricht. Ich danke allen Beteiligten, die sich in diesem viel zu langen Rechtsstreit mit viel Herzblut für die Interessen der Allgemeinheit eingesetzt haben. Jetzt geht es darum, aus dieser Fläche gemeinsam das Beste für Berlin zu machen.”
Das Grundstück war 2003 vom Land Berlin an einen Investor verkauft worden. Seit 2016 wurde vor Gericht verhandelt, ob der damalige Käufer seine vertraglichen Pflichten eingehalten hat. Das Kammergericht hat im Jahr 2022 entschieden, dass der Investor das SEZ-Gelände an das Land zurückgeben muss. Eine hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde des Investors hat der Bundesgerichtshof nun abgewiesen. Damit bleibt das Urteil des Kammergerichts bestehen. Das Land Berlin kann wieder über das Grundstück verfügen. Die Details der Rückgabe des Grundstücks und dessen weiterer Entwicklung werden nun zeitnah geklärt.
Der derzeit für das Grundstück geltende Bebauungsplan 2-43 vom 13.12.2018 sieht eine Bebauung mit ca. 500 Wohnungen vor. 30 Prozent der Wohnungen müssen so errichtet werden, dass sie auch von Menschen mit kleinem Einkommen gemietet werden können. Darüber hinaus ist eine Fläche für eine neue Schule vorgesehen.