Zum 31. Januar 2023 endete die reguläre Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Insgesamt liegen den Berliner Finanzämtern 653.271 Erklärungen für die Hauptfeststellung zur Grundsteuer vor. Das entspricht 75,7 Prozent der 863.521 abzugebenden Erklärungen.
Damit liegt Berlin deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Steuerpflichtige, die noch keine Erklärung abgegeben haben, erhalten im ersten Quartal ein Erinnerungsschreiben. Dieses enthält die Steuernummer und eine Frist von einem weiteren Monat. Bis dahin werden grundsätzlich keine Verspätungszuschläge erhoben. Danach werden die Finanzämter wie in anderen Steuerverfahren im Einzelfall und nach Ermessen Verspätungszuschläge erheben oder den Steuerwert schätzen. Es besteht auch die Möglichkeit, Zwangsgelder festzusetzen. Hinweise, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Antworten auf häufige Fragen finden Steuerpflichtige auf der Internetseite https://www.berlin.de/grundsteuer/.
Die Reform der Grundsteuer ist erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018 das bisherige Bemessungsverfahren für verfassungswidrig erklärt hat. Es stellte „umfassende Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundbesitz“ fest. Berlin hat sich in der Folge dem Reformvorschlag des Bundes für ein wertbasiertes Modell angeschlossen.
Das Aufkommen der Grundsteuer im Land Berlin liegt bei 850 Millionen Euro pro Jahr, etwas mehr als die Hälfte davon entfällt auf Wohngrundstücke. Diese Summe soll sich nicht erhöhen. Allerdings kann sich die Höhe der Grundsteuer mit der Reform im Einzelfall verringern oder erhöhen, abhängig von der Lage, der Größe und dem Alter der Gebäude.
Die Finanzverwaltung wird auf Grundlage des ermittelten Steuerwerts dem Abgeordnetenhaus im nächsten Jahr einen Vorschlag zur Festsetzung des Hebesatzes und der Steuermesszahlen vorlegen. Auf Grundlage des entsprechenden Beschlusses werden anschließend die Steuerbescheide erstellt.
Finanzsenator Daniel Wesener: „Das Versprechen gilt: Die Grundsteuerreform erfolgt aufkommensneutral, das Land Berlin erzielt damit keine zusätzlichen Einnahmen. Wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, werden die Lasten aber anders verteilt. Wer eine weniger werthaltige Immobilie besitzt, kann sich auf eine Entlastung freuen.“