Das Berliner Abgeordnetenhaus hat an diesem Donnerstag den Haushalt für die Jahre 2022 und 2023 erörtert. In der zweiten Lesung verabschiedeten die Abgeordneten den Entwurf zum Doppelhaushalt. Er sieht ein Haushaltsvolumen von rund 38.712 Mio. Euro für 2022 und 37.908 Mio. Euro für 2023 vor. Die bereinigten Ausgaben betragen 37.247 Mio. Euro im Jahr 2022 und 36.686 Mio. Euro im Jahr 2023. Die haushaltsfinanzierten Investitionen belaufen sich in beiden Jahren insgesamt auf mehr als 6,4 Milliarden Euro. Die Investitionsquote steigt 2023 damit auf einen Höchstwert von 9,2 Prozent.
Finanzsenator Daniel Wesener: “Berlin macht sich auf den Weg, um die dreifache Krise aus Krieg in Europa, Corona-Pandemie und Klimawandel zu bewältigen. Niemals zuvor wurde so viel in diese Stadt investiert. Niemals zuvor haben wir einen so großen finanziellen Kraftakt unternommen, um unsere Zukunft zu sichern und zu gestalten. Der neue Doppelhaushalt ist zugleich einer, der Prioritäten setzt und damit neue Wege geht, und zwar im Sinne der ökosozialen Transformation.”
Um die finanzielle Handlungsfähigkeit trotz erheblicher Ungewissheiten zu bewahren, enthält der Haushaltsplan diverse wieder aufgenommene oder neu eingestellte Vorsorgepositionen:- Wiederaufnahme der Zuführungen an die Versorgungsrücklage von 81 Mio. € pro Jahr
- Wiederauffüllen der Konjunkturausgleichsrücklage auf das Niveau Anfang 2020 (327 Mio. €),
- Sonderzuführung an das SIWA für investive Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand des SILB, des SODA und der Bezirke; außerdem erhält das SILB Sonderzuführungen zur Kompensation von Baukostensteigerungen in ausgewählten Teilbereichen (insbesondere Bäder-Betreibe, Polizei und Feuerwehr) und zum Erwerb von Grünflächen (insgesamt rund 266 Mio. €)
- Aufstockung des Innovationsförderfonds (300 Mio. €)
- Sondertilgung in Höhe von 540 Mio. Euro des in 2020 aufgenommenen Corona-Kredits zusätzlich zur regulären Tilgungsrate in 2023 (270 Mio.€)
- Aufnahme einer Vorsorge für Energiekostensteigerungen im öffentlichen und privaten Bereich (380 Mio. €)
- Aufnahme einer Vorsorge für Baukostensteigerungen ab 2024 bei geplanten Baumaßnahmen (453 Mio. €)
Vorsorge getroffen für Fluchtkosten, Stellenaufwuchs und Konsolidierung der Landesbeteiligungen sowie Aufstockung der Mittel für die Bezirke
Die Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine stellt Berlin vor enorme Herausforderungen. Für die Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und Integration der in Berlin verbleibenden Geflüchteten wurde Vorsorge in Höhe von rund 655 Mio. € in 2022 und 645 Mio. € in 2023 im getroffen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass rund 42.500 Geflüchtete Leistungen des Landes beziehen.
Die Verwaltung und der öffentliche Dienst werden mit dem Haushaltsentwurf weiter gestärkt, um ihren Aufgaben in der wachsenden Stadt gerecht werden zu können. In den beiden Haushaltsjahren werden insgesamt knapp 4.500 neue Stellen geschaffen, insbesondere an den Schulen sowie bei Polizei und Feuerwehr.
Um die Landesbeteiligungen für die Zeit nach Corona wirtschaftlich stark aufzustellen, wird ihnen Eigenkapital in Höhe von 704 Mio. € (2022) bzw. 521 Mio. € (2023) zugeführt. Darüber hinaus erhalten die Landesbeteiligungen Zuschüsse in Höhe von 721 Mio. € zum Ausgleich von Verlusten, die durch die Pandemie entstanden sind.
Die Bezirke haben mit dem Bezirksplafond im Haushalt insgesamt 7.712 Mio. € in 2022 sowie 7.739 Mio. € in 2023 zur Verfügung. Gegenüber dem Jahr 2020 stehen ihnen damit zusätzliche Mittel in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro zur Verfügung.
Finanzsenator Daniel Wesener: “Die dreifache Krise kann und wird weder an den privaten noch den öffentlichen Haushalten spurlos vorbeigehen. Das offen zu sagen, ist eine Frage der politischen Verantwortung und Ehrlichkeit. Auch für das Land Berlin werden die finanziellen Spielräume infolge der realwirtschaftlichen Entwicklung, der Inflation und steigender Zinsen aller Voraussicht nach schrumpfen. Es ist richtig, in der Krise nicht zu sparen. An einer Begrenzung der Mehrausgaben und der weiteren Priorisierung der Investitionen führt aber kein Weg vorbei, wenn wir haushaltspolitisch handlungsfähig bleiben wollen.”