Berliner Beteiligungsunternehmen im vertikalen Vergütungsvergleich: Relationen sind angemessen

Pressemitteilung Nr. 2021-006 vom 31.03.2021

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat einen umfassenden Vergleich der Vergütungen in den landeseigenen Unternehmen vorgenommen. Insbesondere wurde untersucht, wie sich die Gehälter der Geschäftsleitungen im Verhältnis zu denen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln. Im Ergebnis weisen die Landesunternehmen insgesamt angemessene Vergütungsrelationen auf.

Ein vertikaler Vergütungsvergleich (sogenannter Manager to Worker Pay Ratio) wurde erstmals im Juli 2019 für ausgewählte Landesunternehmen anhand der Daten des Geschäftsjahres 2018 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Beteiligungsbericht 2019 veröffentlicht. Beginnend mit dem laufenden Jahr wird der vertikale Vergütungsvergleich nun jährlich durchgeführt und als separater Bestandteil im Beteiligungsbericht veröffentlicht.

Für den Geschäftsleitungsvorsitz (CEO) beträgt das durchschnittliche Vergütungsverhältnis von CEO und Arbeitnehmer/in aktuell 8,9 zu 1 und weicht nur unwesentlich vom Vorjahr ab (9,1 zu 1). Im Jahr 2019 liegt die Spanne für das Lohnverhältnis zwischen 13,1 zu 1 und 5,7 zu 1. Insbesondere der Maximalwert hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund von Tarifabschlüssen verringert (2018: 14,6 zu 1).

Das Verhältnis von durchschnittlicher Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder (Manager) zur Arbeitnehmervergütung beträgt im Durchschnitt 5,7 zu 1 und bewegt sich nahezu auf Vorjahresniveau. Für alleinverantwortliche Geschäftsführungen wird mit einem Verhältnis von 3,7 zu 1 das geringste Manager to Worker Pay Ratio ausgewiesen. Auch hier zeigen sich keine signifikanten Veränderungen zum Vorjahr. Auffällig ist der enge Korridor, in dem sich Minimal- und Maximalwert bewegen (2,5 zu 1 und 4,6 zu 1). Hier sind die Relationen ebenfalls relativ stabil.

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: „Mit dem Vergütungsvergleich stellen wir Transparenz über die Vergütung der Geschäftsleitungen her. Zudem erlaubt der Vergleich, die Gehälter auf ihre Angemessenheit hin zu beurteilen. Für die Berliner Landesunternehmen lässt sich eine insgesamt adäquate Relation feststellen. Dies werden wir von jetzt an jährlich überprüfen.“

Herangehensweise
Für den Vergleich werden die Mehrheitsbeteiligungen des Landes Berlin herangezogen. Nicht betrachtet werden Gesellschaften, die kein eigenes Personal und keine eigene Geschäftsleitung haben oder deren Geschäftstätigkeit durch andere Landesunternehmen wahrgenommen werden. Als Zeitraum für die Analyse wurden die Geschäftsjahre 2018 und 2019 gewählt, um anhand aktueller Daten Veränderungen der Lohnverhältnisse zwischen Geschäftsleitungen und Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern identifizieren zu können.

Sowohl für die (Konzern-) Arbeitnehmer/innen als auch für die Vorstände bzw. Geschäftsführungen wurde das Bruttoentgelt bei der Analyse zugrunde gelegt. Im Detail wurde für die Berechnung des durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelts der (Konzern-) Personalaufwand abzüglich der Geschäftsleitungsvergütungen und des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung ins Verhältnis gesetzt zur durchschnittlichen Anzahl der Arbeitnehmer des Jahres (Vollzeitäquivalent).

Neben der Festvergütung, der kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütung, den Nebenleistungen sowie dem Versorgungsaufwand werden nunmehr auch die Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung einbezogen.

Vergleich mit Dritten: Hamburg und Dax 30-Unternehmen
Zieht man zum Vergleich die Beteiligungsunternehmen Hamburgs heran, wird erkennbar, dass die Vergütungsrelationen in beiden Bundesländern auf ähnlichem Niveau liegen (Hamburg: Manager to Worker Pay Ratios zwischen rund 10,5 zu 1 und 1,3 zu 1 für die Geschäftsjahre 2018 und 2019).

Weit höhere Werte sind dagegen für die Dax 30-Unternehmen zu beobachten. Hier ermittelte die Hans-Böckler-Stiftung für 2017 eine Relation von 71 zu 1 zwischen Vorstands- und Mitarbeitervergütung. Die DSW – Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. hat mit Werten von 52 zu 1 (2017 und 2018) sowie 49 zu 1 (2019) ähnlich hohe Vergütungsrelationen berechnet. Hier spielt allerdings auch die Unternehmensgröße eine Rolle, um die Vergütungsunterschiede zwischen den Dax 30-Unternhmen und den generell kleineren Berliner und Hamburger Landesbeteiligungen zu erklären.

Künftig wird jedes Jahr eine Übersichtstabelle zum vertikalen Vergütungsvergleich im Beteiligungsbericht des Landes Berlin aufgenommen. Das gilt bereits für den nächsten Beteiligungsbericht (Geschäftsjahr 2020), der im Oktober dieses Jahres veröffentlicht werden wird.