Neuer Landesfinanzservice nimmt zum 1. Januar Betrieb auf

Pressemitteilung Nr. 20-027 vom 28.12.2020

Eine neue nachgeordnete Behörde für die Finanzdienstleistungen der Berliner Verwaltung wird zum 1.1.2021 ihre Arbeit aufnehmen. Der Landesfinanzservice (LFS) umfasst künftig zwei Abteilungen: die Landeshauptkasse (LHK) sowie die Zentrale Verfahrensbetreuung für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR).
Die neue Landesbehörde untersteht der Dienst- und Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Finanzen (Abteilung II – Haushaltsabteilung).
Die Zentrale Verfahrensbetreuung HKR ist technischer Dienstleister für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Sie stellt den Betrieb des IT-Bestandsverfahrens ProFiskal sicher und betreut die Nutzerinnen und Nutzer im Land Berlin. Daneben betreibt die Zentrale Verfahrensbetreuung HKR die landesweite Einführung und Implementierung einer neuen, modernen Softwarelösung für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen.
Die zweite Abteilung, die Landeshauptkasse, ist zuständig für die Einnahmen und Ausgaben der Hauptverwaltung Berlins. Sie führt die Geldbestände zusammen, verstärkt gegebenenfalls die Kassen mit finanziellen Mitteln und ermittelt das Abschlussergebnis des Haushalts.
Der neue Landesfinanzservice wird sich auf zwei Dienstgebäude verteilen: Die LHK wird ihren Sitz in der Klosterstr. 47 haben, die Zentrale Verfahrensbetreuung HKR in der Parochialstr. 1-3.
Der Senat hatte sich in seiner Sitzung am 18.8.2020 mit der neuen Landeseinheit befasst:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.977693.php