Volker Härtig soll neuer Vorstand der Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts (WVB) werden. Die Personalie erfolgt auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Finanzen. Volker Härtig wird seine Tätigkeit voraussichtlich zum 1. Januar 2021 aufnehmen und zum 1. Februar 2021 in die Vorstandsposition aufrücken.
Volker Härtig überzeugte im strukturierten Auswahlverfahren unter anderem mit seiner langjährigen Erfahrung auf den Gebieten der Stadtentwicklungs-, Bau- und Wohnungspolitik. Er war unter anderem Mitglied der Expertengruppe “Sozialer Wohnungsbau” der Jahre 2016 und 2017 und leitet seit 2012 den Fachausschuss für Stadtentwicklungs-, Bau- und Wohnungspolitik beim Landesvorstand der SPD. Aufgrund seiner langjährigen beruflichen Erfahrung als Alleingeschäftsführer einer Entwicklungsgesellschaft verfügt er über umfassende Erfahrungen auf dem Gebiet kostengünstiger und mietpreisreduzierter Neubaumaßnahmen.
Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: “Ich freue mich sehr, dass Volker Härtig künftig als Vorstand seine Expertise in die Wohnraumversorgung Berlin einbringen wird. Er ist ein ausgewiesener Fachmann in den für diese Position wichtigen Bereichen des Wohnungsbaus und der Stadtentwicklung. Er macht sich für den Wohnungsneubau in Berlin stark und wird gut mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft zusammenarbeiten, ohne die es ja nicht geht. Zudem ist er ein echter Praktiker, der mit den Herausforderungen des kostengünstigen Neubaus bestens vertraut ist. Er tritt die Nachfolge von Jan Kuhnert an, dem ich an dieser Stelle für seine ausgezeichnete Arbeit danken möchte. Als ‚Mann der ersten Stunde‘ hat er die damals neue Anstalt mitkonzipiert und maßgeblich ihren erfolgreichen Start verantwortet.”
Der Vorstand der WVB besteht aus zwei Mitgliedern. Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) bestimmen hierfür jeweils ein Mitglied. Volker Härtig und Dr. Ulrike Hamann, die seit Mitte Mai dieses Jahres auf Vorschlag der SenSW dem Vorstand angehört, werden künftig das operative Geschäft der WVB gemeinsam führen.
Zum Hintergrund:
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgung – WoVG Bln) am 1.1.2016 wurde auch die Wohnraumversorgung Berlin gegründet. Ihre Aufgabe ist es, unternehmenspolitische Leitlinien zu entwickeln, die die landeseigenen Wohnungsunternehmen dabei unterstützen, ihren Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrag wahrzunehmen. Weiterhin hat die WVB eine Kontrollaufgabe bezüglich der Veräußerung von Unternehmensanteilen der landeseigenen Wohnungsunternehmen. Außerdem ist sie darauf ausgerichtet, Vorschläge zu entwickeln, wie die Unternehmen ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge und Versorgung mit Wohnraum noch besser erfüllen können. Die Einrichtung berät die landeseigenen Wohnungsunternehmen und erarbeitet Anregungen und Vorschläge für den Senat. Die zu formulierenden politischen Leitlinien sollen darüber hinaus neben der Umsetzung des wohnungspolitischen Auftrags der Unternehmen gegebenenfalls auch
deren Unternehmensstruktur und ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung betreffen.
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