Menschen entsprechend ihrer geschlechtlichen Identität und ihres Geschlechts korrekt an und über sie zu sprechen, ist ein wichtiger Ausdruck von Akzeptanz und Respekt. Existierende Sprachregelungen und Gleichstellungsrichtlinien basieren häufig auf binären Geschlechterbildern und berücksichtigen die Realität insbesondere intergeschlechtlicher und nicht-binärer Personen nicht. Auch transgeschlechtliche Menschen und Personen mit uneindeutigen oder im Deutschen nicht geläufigen Vornamen erleben häufig, dass für sie nicht die richtige Anrede verwendet wird (zu den Begriffen intergeschlechtlich, nicht-binär, transgeschlechtlich vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gutachten: Geschlechtliche Vielfalt im öffentlichen Dienst. Empfehlungen zum Umgang mit Angleichung und Anerkennung des Geschlechts im öffentlichen Dienst, Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe Inter- & Transsexualität – Band 10. Berlin, S.46 ff.)
Da wir nicht immer anhand des Vornamens auf das Geschlecht einer Person schließen können, ist es sinnvoll, in der eigenen E-Mail-Signatur das bevorzugte Pronomen und die bevorzugte Anrede zu nennen. Denn die Anrede sollte sich nach der Selbstauskunft der Person richten und nicht danach, wie andere ihr Geschlecht wahrnehmen oder ihren Vornamen deuten.
Klarheit über die korrekte Anrede des Gegenübers entlastet auch die Person, die ihr schreiben möchte. Dabei ist es wichtig, auch als Person, die es gewohnt ist, korrekt angesprochen zu werden, Pronomen und Anrede anzugeben. Dies schafft Sichtbarkeit und fördert das Bewusstsein darüber, dass die korrekte Anwendung im gegenseitigen Umgang wichtig ist. Wenn nur von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen verlangt wird, dass sie Pronomen und Anrede angeben, schafft man einen Unterschied und riskiert Stigmatisierung.