Die Berliner Bezirke haben bereits bewiesen, dass mit einer guten Personalplanung auch heute schon wieder neue Einstellungsmöglichkeiten entstehen können.
Die Richtlinien der Regierungspolitik sehen insbesondere für diese Legislaturperiode einen Betrag von insgesamt 360 Mio. Euro vor, der für Personalverstärkungsmaßnahmen in den Bezirken vorgesehen ist. Die grundsätzlichen Entscheidungen zur Umsetzung dieser Mittel werden in der Arbeitsgemeinschaft Ressourcensteuerung, in der die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister von Mitte, Spandau, Tempelhof-Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf (in Vertretung aller 12 Bezirke) sowie die Senatsverwaltung für Finanzen vertreten sind, getroffen.
Für 2018 haben die Bezirke aus diesen Mitteln 818 VZÄ zur freien Verwendung erhalten, um die Richtlinien der Regierungspolitik in eigener Verantwortung umsetzen zu können. Über die Verwendung dieser 818 VZÄ bzw. der entsprechenden Geldsumme haben die Bezirke mit der Senatsverwaltung für Finanzen entsprechende Zielvereinbarungen abgeschlossen. Die Zielvereinbarungen beinhalten auch bezirksindividuelle Personalleitwerte, in deren Rahmen die Bezirke über ihre Personalausstattung eigenverantwortlich entscheiden können.
Dabei wird auch der Aspekt „wachsende Stadt“ bei der Personalausstattung der Bezirke berücksichtigt, dazu ist die Senatsverwaltung für Finanzen mit den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern im Rahmen einer Arbeitsgruppe permanent im Gespräch.