Personalmanagement

Das Land ist einer der größten Arbeitgeber in Berlin. Derzeit arbeiten allein im unmittelbaren Landesdienst in Hauptverwaltung und Bezirken etwa 121.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dies entspricht rd. 114.000 Vollzeitäquivalenten (VZÄ).

Vorschaubild Video Wissenstransfer

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an MovingImage übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formate: movingimage

Rückblickend hat das Land Berlin seit 1992 im Rahmen der erforderlichen Haushaltskonsolidierung einen umfangreichen Stellen- und Personalabbau vollzogen, in dessen Folge rd. 10.000 Beschäftigte dem Personalüberhang zugeordnet wurden. Zwischen 2004 und 2013 wurden diese Beschäftigten von einer eigens zu diesem Zweck eingerichteten, der Senatsverwaltung für Finanzen nachgeordneten Behörde, dem Zentralen Personalüberhangmanagement betreut. Die erfolgreiche Arbeit dieser inzwischen aufgelösten Behörde belegen die Vermittlungsergebnisse.

Der vom Senat im Jahr 2011 beschlossene Personalbestand für die Berliner Verwaltung von 100.000 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) als Basiszahl beruhte auf einem einwohnerbezogenen Ausstattungsvergleich mit den anderen Stadtstaaten unter Berücksichtigung der hauptstadtbedingten Mehrbedarfe.

Die Festlegung auf das Ziel von 100.000 VZÄ erfolgte auf der Basis der damaligen Gegebenheiten, insbesondere der seinerzeitigen Einwohnerzahl und der dazu gehörenden Fallzahlen in verschiedenen Bereichen.

Seitdem hat sich die Stadt rasant weiterentwickelt. Insbesondere das Wachstum der Metropole Berlin hat zu neuen Aufgaben und in vielen Bereichen zu einem objektiv steigenden Aufgaben- und Fallzahlenvolumen geführt.

Weiterentwicklung Wissensmanagement

Um die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu erhalten, haben Senat und Abgeordnetenhaus für 2018/2019 allein in den Senatsverwaltungen insgesamt rd. 5.375 Stellen für Personalmehrbedarfe anerkannt. Besonders berücksichtigt sind dabei die Bereiche Bildung, Polizei, Feuerwehr und Justiz. In den Bezirken wurde ein Personalmehrbedarf von rd. 1.740 VZÄ anerkannt. Die ursprünglich angestrebte Zielzahl wurde in Bewertung der neuen Sachlage aufgegeben. Es wird davon ausgegangen, dass der Personalbestand zum Ende des Jahres 2019 ungefähr eine Größenordnung von rd. 117.500 VZÄ haben wird, bei einer voraussichtlichen Zahl von rd. 3,8 Mio. Einwohnern.

Damit beim Wechsel von alten zu neuen Beschäftigten der Wissenstransfer in der Verwaltung sichergestellt werden kann, wurden von der Senatsverwaltung für Finanzen im Doppelhaushalt 2014/15 erstmalig finanzielle Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Daraus können temporäre Stellendoppelbesetzungen, aber auch die Begleitung von Wissenstransferprozessen oder der Einsatz von ehemaligen Dienstkräften als „Seniorexperten“ finanziert werden. Auch mit dem Haushaltsplan 2018/2019 wurden erneut Mittel für den Wissenstransfer zur Verfügung gestellt. In den einzelnen Behörden wurden Wissensmanager/innen eingestellt, die den komplexen Prozess steuern und begleiten und damit den Wissenserhalt sichern. Hierbei werden sie von der Senatsverwaltung für Finanzen unterstützt.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Die Zeit des flächendeckenden Personalabbaus in der Berliner Verwaltung ist zu Ende. Der zukunftsorientierte Personalumbau der Verwaltung bleibt auf der Tagesordnung.

Ausbildung stärken

Schon heute nimmt das Land Berlin nicht nur die demografische Herausforderung, sondern auch seine gesellschaftliche Verantwortung an und bildet teilweise sogar über seinen eigenen Personalbedarf hinaus aus. Dabei werden Ausbildungsplätze in den unterschiedlichsten Berufen angeboten. Neben den Ausbildungszweigen, die klassischerweise mit dem öffentlichen Dienst verbunden werden – Polizei, Feuerwehr, Justiz, Steuer und tarifliche Ausbildung für Verwaltungsfachberufe – wird, insbesondere in den Bezirksämtern von Berlin, auch für den Bereich der öffentlichen Bibliotheken, im Bereich medizinischer Fachangestellte/r sowie in technischen oder handwerklichen Berufen ausgebildet.

Insgesamt befanden sich im Oktober 2019 rund 10.067 Frauen und Männer in einer Ausbildung beim Land Berlin. Der Anteil von Frauen an den Auszubildenden des Landes liegt bei 45,6 Prozent.

Auch die in Hauptverwaltung und Bezirken eingesetzten Ausbildungsmittel sind von 2009 bis 2019 von 92,8 Millionen Euro auf rd. 172 Millionen Euro gestiegen. Das ist ein Zuwachs um gut 85 Prozent in zehn Jahren.

Die Auszubildenden des unmittelbaren Landesdienstes in Berlin haben nach ihrer Abschlussprüfung eine gute Perspektive unbefristet oder befristet übernommen zu werden. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 122 tarifliche Auszubildende in verschiedenen Berufen zunächst befristet sowie 308 weitere unbefristet in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen. Seit dem Jahr 2015 ermöglicht der Senat für Ausbildungsabsolventinnen und Ausbildungsabsolventen bis zur Abschlussnote 3,49 und persönlicher Eignung in verstärktem Maße eine sofortige unbefristete Übernahme.

Darüber hinaus wurden 1.540 Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter verschiedener Fachrichtungen nach Bestehen der Laufbahnprüfung übernommen; zudem wurden 281 Nachwuchskräfte mit entsprechendem Hochschulstudium im Bereich des nichttechnischen Verwaltungsdienstes als Beamte auf Probe oder Trainees eingestellt. Insgesamt haben somit im Jahr 2019 mehr als 2.250 Personen nach ihrer Ausbildung eine dauerhafte Perspektive beim Land Berlin erhalten.

Neue Spielräume durch gute Personalplanung

Die Berliner Bezirke haben bereits bewiesen, dass mit einer guten Personalplanung auch heute schon wieder neue Einstellungsmöglichkeiten entstehen können.

Die Richtlinien der Regierungspolitik sehen insbesondere für diese Legislaturperiode einen Betrag von insgesamt 360 Mio. Euro vor, der für Personalverstärkungsmaßnahmen in den Bezirken vorgesehen ist. Die grundsätzlichen Entscheidungen zur Umsetzung dieser Mittel werden in der Arbeitsgemeinschaft Ressourcensteuerung, in der die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister von Mitte, Spandau, Tempelhof-Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf (in Vertretung aller 12 Bezirke) sowie die Senatsverwaltung für Finanzen vertreten sind, getroffen.

Für 2018 haben die Bezirke aus diesen Mitteln 818 VZÄ zur freien Verwendung erhalten, um die Richtlinien der Regierungspolitik in eigener Verantwortung umsetzen zu können. Über die Verwendung dieser 818 VZÄ bzw. der entsprechenden Geldsumme haben die Bezirke mit der Senatsverwaltung für Finanzen entsprechende Zielvereinbarungen abgeschlossen. Die Zielvereinbarungen beinhalten auch bezirksindividuelle Personalleitwerte, in deren Rahmen die Bezirke über ihre Personalausstattung eigenverantwortlich entscheiden können.

Dabei wird auch der Aspekt „wachsende Stadt“ bei der Personalausstattung der Bezirke berücksichtigt, dazu ist die Senatsverwaltung für Finanzen mit den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern im Rahmen einer Arbeitsgruppe permanent im Gespräch.

Zielgerichtete Kontrolle der Personalausgaben

Im vergangenen Jahr hat das Land Berlin rd. 8,75 Milliarden Euro für Personalkosten ausgegeben. Für 2019 sind Personalausgaben im Umfang von rd. 9,2 Milliarden Euro veranschlagt Um die Entwicklung der Personalausgaben im öffentlichen Dienst auch mit Blick auf künftige Neueinstellungen besser planen und kontrollieren zu können, hat der Senat im März 2013 für alle Bezirks- und Senatsverwaltungen die Einführung eines einheitlichen IT-Verfahrens zur Hochrechnung und Kontrolle von Personalausgaben beschlossen.

Das standardisierte Verfahren „Personalausgabenbudgetierung” (PAB.HR) befindet sich seit Oktober 2014 im Einsatz und verfolgt das Ziel, Personalausgabencontrolling effizienter zu gestalten und die Vergleichbarkeit sowie die Qualität der Daten des Landes Berlin wesentlich zu verbessern. So kann beispielsweise errechnet werden, wie sich eine generelle Veränderung der Lebensarbeitszeit künftig auf die Personalausgaben auswirken würde, oder auch welche zusätzlichen Kosten z.B. durch Tarif- und/oder Besoldungserhöhungen entstehen.

Personalpolitisches Aktionsprogramm

  • Personalpolitisches Aktionsprogramm 2020/2021

    PDF-Dokument (23.2 MB)

Bündelung landesweiter Personalthemen 2017 bis 2021

  • Bündelung landesweiter Personalthemen

    Alle wesentlichen landesweiten Personalthemen werden seit 2017 bei der Senatsfinanzverwaltung erfolgreich gebündelt.

    PDF-Dokument (5.4 MB)

Personalentwicklungskonzept

  • Personalentwicklungskonzept 2017

    PDF-Dokument (575.7 kB)