Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner Sitzung am 06. Juli 2017 das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2017 und 2018, zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2017/2018) mit folgenden wesentlichen Inhalten beschlossen:
- Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,6 Prozent in 2017 (jedoch mindestens 75,15 Euro) und 3,2 Prozent in 2018 zum 01. August des jeweiligen Jahres.
- Im Jahr 2017 beträgt der mindeste Erhöhungsbetrag somit 75,15 Euro.
- Die jährliche Sonderzahlung (sogenanntes Weihnachtsgeld) von derzeit 640 Euro für die aktiven Beamtinnen und Beamten wird bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 9 auf 1.000 Euro im Jahr 2017 und 1.300 Euro im Jahr 2018 und ab der Besoldungsgruppe A 10 auf 800 Euro im Jahr 2017 und 900 Euro im Jahr 2018 angehoben. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten jeweils den hälftigen Betrag. Damit wird eine deutlich höhere Angleichung an die durchschnittliche Besoldung der Bundesländer in den niedrigeren Besoldungsgruppen vorgenommen, die aktuell auch den höchsten Rückstand aufweisen.
- Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter werden um 75,15 Euro in 2017 und 75 Euro in 2018 zum 01. August des jeweiligen Jahres erhöht.
Damit fällt die Erhöhung in Berlin deutlich höher aus als in anderen Bundesländern. Die Anpassungen führen ab 2019 zu dauerhaften jährlichen Gesamtkosten von rund 290 Millionen Euro für das Land Berlin. Der Abstand zum Durchschnitt der Bundesländer beträgt momentan 5,6 Prozent mit der aktuellen Anpassung wird er in zwei Jahren um 2,3 Prozent verringert. Bis 2021, bis Ende der laufenden Legislaturperiode, wird die Beamtenbesoldung wie geplant den Durchschnitt der Bundesländer erreicht haben.
Aufgrund des kurzen Zeitraumes zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und dem Wirksamwerden der Erhöhungen ist eine technische Umsetzung des Gesetzes im Abrechnungssystem und damit eine Zahlbarmachung zum 1. August 2017 bedauerlicherweise nicht möglich.
Damit den Beamtinnen und Beamten, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie den Anwärterinnen und Anwärtern dennoch sofort die Besoldungs- und Versorgungsanpassung zugutekommt, wird zum 1. August 2017 eine einmalige Abschlagszahlung in Höhe von 225 Euro als Vorauszahlung geleistet.
Die Höhe der Abschlagszahlung orientiert sich an dem mindesten Erhöhungsbetrag in 2017 von 75,15 Euro pro Monat, hochgerechnet auf den Zeitraum von drei Monaten zwischen dem Wirksamwerden der Erhöhungen zum 1. August 2017 und der endgültigen technischen Umsetzung und Zahlbarmachung voraussichtlich zum 1. November 2017.
Die exakte Berechnung erfolgt dann zum 1. November, so dass die Zahlungen über den Mindestbetrag von 75 Euro hinaus verrechnet werden. Schließlich folgt im Dezember die Jahressonderzahlung (“Weihnachtsgeld”).