Informationen zu den Tarifverhandlungen über eine bundesweite Entgeltordnung für Lehrkräfte

Klassenzimmer, Tafel mit Aufschrift Lehrerstreik

Sachstand zu den Tarifverhandlungen über eine bundesweite Entgeltordnung

Die Bundestarifkommission Länder der GEW hat am 4.4.2014 beschlossen, das Angebot der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zur Aufnahme von Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte anzunehmen. Die Senatsverwaltung für Finanzen begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

In aufwändiger Detailarbeit werden jetzt in Arbeitsgruppen auf Bundesebene aus den einzelnen Lehrer-Richtlinien der Länder diejenigen Tätigkeitsmerkmale identifiziert, die auch künftig praxisrelevant sind. Es müssen also Tätigkeitsmerkmale zur Regelung der Eingruppierung gefunden werden, die für alle Lehrkräfte gelten und der komplexen Schullandschaft in den Ländern gerecht werden.

Auf dieser Basis verhandeln die Tarifvertragsparteien bis zum Jahresende eine neue Entgeltordnung, die in der nächsten Entgeltrunde Anfang 2015 vereinbart werden soll.

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Ich werte die Aufnahme von Tarifverhandlungen auf Bundesebene als einen großen Erfolg. Das Land Berlin hat sich dafür eingesetzt, dass solche Verhandlungen über eine bundesweite Entgeltordnung für alle Lehrkräfte in Gang kommen. Denn nur auf dieser Ebene können solche Verhandlungen geführt werden.“

Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte immer betont, dass die Zuständigkeit für Tarifverhandlungen bei der TdL liegt. Berlin war zu Beginn des Jahres 2013 auch auf Wunsch der Gewerkschaften wieder in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückgekehrt.

Im Zuständigkeitsbereich des Landes hat der Senat darüber hinaus für die angestellten Lehrkräfte bereits umgesetzt:
  • Lehrkräfte werden in Berlin, soweit sie die Laufbahnvoraussetzungen erfüllen, übertariflich sofort nach der höchsten Erfahrungsstufe (Stufe 5) bezahlt; nach dem Tarifvertrag stünde diese Bezahlung den Beschäftigten erst nach zehn Berufsjahren zu. Sie erhalten damit ein Gehalt von rund 4600 Euro brutto (Gymnasium) bzw. 4100 brutto (Grundschule). Der Senat hat zugesagt, dass die Gewährung dieser Zulage nicht widerrufen wird.
  • Die sogenannte Drehtür-Verbeamtung wurde zum Aufnahmeverfahren 2014 abgeschafft. Diese Praxis, nach einer kurzzeitigen Verbeamtung in einem anderen Bundesland als Beamtin oder Beamter nach Berlin zurückzukehren, war von der Gewerkschaft als ungerecht kritisiert worden. Berlin übernimmt keine verbeamteten Lehrkräfte aus anderen Bundesländern mehr, die nicht mindestens fünf Jahre verbeamtet sind. Eine Übernahme als Tarifbeschäftigte ist weiterhin ohne Beschränkung möglich.

Die Ausgaben für Schulen, Kitas und Ganztagsbetreuung an Schulen in Berlin steigen deutlich schneller als die Gesamtausgaben des Haushalts: Wurden im Jahr 2010 dafür noch 2,5 Milliarden aufgewendet, werden es im Jahr 2015 rund 3,2 Milliarden sein. Das ist ein Zuwachs um 700 Millionen Euro bzw. rund 28 Prozent.

Tarifforderungen der GEW Berlin

Der GEW Landesverband Berlin fordert „tarifvertragliche Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis, durch welche auch die Einkommensunterschiede zu verbeamteten Lehrkräften beseitigt werden können, und Regelungen zu alternsgerechten Arbeitsbedingungen, die eine Gesunderhaltung der Lehrkräfte bis ins Alter ermöglichen“.

Die Beseitigung der Netto-Einkommensunterschiede ist durch tarifvertragliche Eingruppierungsregelungen nicht erreichbar. Lehrkräfte, die die Voraussetzungen für die Verbeamtung dem Grunde nach erfüllen, werden bereits jetzt hinsichtlich ihrer Eingruppierung wie Beamte behandelt. Mit der aktuellen Entgeltregelung, die noch mindestens bis Ende Dezember 2014 gilt, haben auch die Berliner Lehrkräfte bereits eine ansehnliche Gehaltssteigerung erhalten.

Im Jahr 1994 wurde das Land Berlin aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) wegen Verstoßes gegen Satzungsrecht ausgeschlossen, weil es im Alleingang die Angleichung der Bezüge des Tarifgebiets Ost an das Tarifgebiet West durch das Einkommensangleichungsgesetz vom 7. Juli 1994 beschlossen hatte. Seit dem 1. Januar 2013 ist das Land Berlin – auch auf ausdrücklichen Wunsch der Berliner Gewerkschaften für den öffentlichen Dienst – der TdL wieder beigetreten.

Das Land Berlin hat aufgrund seiner satzungsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der TdL keine Möglichkeit, eigenständige Tarifverhandlungen mit der GEW Berlin zum Thema Eingruppierung zu führen. Eigenständige Tarifverhandlungen eines TdL-Mitgliedslandes sind nach der Satzung der TdL nur mit deren Genehmigung zulässig. Die Mitgliederversammlung der TdL hat Anfang Juni 2013 beschlossen, dass Gesprächspartner und Tarifvertragspartei für eine Entgeltordnung für Lehrkräfte ausschließlich die TdL ist und landesbezogenen Tarifverhandlungen zu diesem Thema eine eindeutige Absage erteilt wird. Wenn die GEW Berlin das Land Berlin durch Streiks zur Aufnahme von Tarifverhandlungen über die Bezahlung von Lehrkräften zwingen will, fordert sie somit Berlin permanent zum Satzungsverstoß auf. Berlin könnte erneut aus der TdL ausgeschlossen werden.

Berlin hat sich stets offen gezeigt für eine tarifvertragliche Lösung für eine Entgeltordnung für Lehrkräfte. Die richtigen Gesprächspartner sind aber die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Bundesebene der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, die nun auch miteinander verhandeln. Schritte in Richtung einer bundesweiten Lösung wird Berlin weiterhin unterstützen.

Über alternsgerechte Arbeitsbedingungen ist der Senat bereit, Gespräche mit der GEW Berlin zu führen. Das hat der Senat gegenüber der GEW Berlin auch stets betont. Zunächst werden zwischen der GEW Berlin und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die fachlichen Aspekte erörtert. Ein erstes Gespräch hierzu fand Anfang dieses Jahres statt; ein weiteres Gespräch ist bereits geplant.

Wie werden angestellte Lehrkräfte in Berlin derzeit eingruppiert?

Die Eingruppierung der Lehrkräfte wird in den Bundesländern durch Lehrer-Richtlinien festgelegt. Die Tarifvertragsparteien haben in der früheren Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O und in der jetzigen Entgeltordnung zum TV-L ausdrücklich geregelt, für diesen Personenkreis grundsätzlich keine tarifvertraglichen Eingruppierungsmerkmale zu vereinbaren.

Nach den im Land Berlin geltenden Richtlinien werden die meisten im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte nach der Entgeltgruppe des TV-L behandelt, die der vergleichbaren Besoldungsgruppe von verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern entspricht. Für Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind, gelten im Wesentlichen die Regelungen der Lehrer-Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für das Tarifgebiet West, die für die Beschäftigten günstigere Regelungen enthalten als die Richtlinien für das Tarifgebiet Ost.

Attraktive Bezahlung durch übertarifliche Zulage

Alle Lehrkräfte, die die laufbahnrechtlichen Anforderungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfüllen, erhalten vom Tag der Einstellung an sofort die höchste Entgeltstufe (Erfahrungsstufe 5).

Für einen Gymnasiallehrer/eine Gymnasiallehrerin (Entgeltgruppe 13) sind das derzeit 4.602,76 Euro brutto, für einen Grundschullehrer/eine Grundschullehrerin (Entgeltgruppe 11) 4.072,96 Euro brutto. Normalerweise wird dieser Betrag erst nach zehn einschlägigen Berufsjahren erreicht.

Der Senat will damit dem Lehrkräftemangel entgegenwirken und die Lehrkräfte in Berlin halten. Für einen Berufsanfänger/eine Berufsanfängerin bedeutet das, dass er/sie bis zu 1.400 Euro mehr bekommt als andere vergleichbare Akademiker/Akademikerinnen. Damit geht das Land Berlin weit über die tarifvertragliche Bezahlung hinaus.

Ergebnis des Tarifabschlusses vom 09.03.13 in Potsdam für die Bezahlung der angestellten Lehrkräfte

Der aktuelle Entgelttarifvertrag, der auch von der GEW unterzeichnet worden ist, sieht für die Lehrkräfte eine prozentuale Steigerung des Tabellenentgeltes von insgesamt 6,77 % gegenüber dem Tabellenentgelt nach dem Stand 31.12.2012 vor. Hierin enthalten sind die Tarifsteigerungen um 2,65 % im Jahr 2013 und um 2,95 % im Jahr 2014 sowie jeweils 0,5 Prozentpunkte für die Jahre 2013 und 2014, um die das Land Berlin die Entgelte seiner Beschäftigten an das allgemeine Länderniveau angleicht.

Für eine Lehrkraft der Entgeltgruppe 13 (Stufe 5) führt dies z. B. zu einer Entgeltverbesserung von 148,66 Euro vom 1. April 2013 an und vom 1. Januar 2014 an zu einer weiteren Erhöhung von 166,99 Euro, also insgesamt in Höhe von 315,65 Euro. Der Tarifvertrag ist frühestens zum 31.12.2014 kündbar.