Behinderungen / chronische Krankheiten

Aidsschleife

Ein Ziel der Verwaltungsvorschriften über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Berliner Verwaltung ist es, den Anteil von Beschäftigten mit Behinderungen im Öffentlichen Dienst zu erhöhen. Zu diesem Zwecke ergreift die Senatsverwaltung für Finanzen folgende konkrete Maßnahmen:

  • Sie stellt der unmittelbaren Landesverwaltung sogenannte Inklusionsmittel zentral zur Verfügung, damit diese unter erleichterten Bedingungen Menschen mit Behinderungen einstellen können.
  • Sie hat mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen und weiteren Partner*innen eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.
  • Sie hat ein Netzwerk für Auszubildende mit Behinderungen im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin ins Leben gerufen.
  • Die Beschäftigungsquote der Berliner Verwaltung beträgt aktuell 7,02 % für das Jahr 2021, so dass die geforderte Quote für schwerbehinderte Menschen von 5 % deutlich überschritten wird. Die Berliner Verwaltung wird seiner Vorbildfunktion weiterhin gerecht. Berichtet wird zweijährlich an das Abgeordnetenhaus von Berlin mit dem Bericht über die Erfüllung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Berliner Verwaltung.

Ziel ist es auch, die Dienststellen in Hinblick auf mögliche Diskriminierungen von Menschen mit chronischen Krankheiten zu sensibilisieren. So hat sich das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Finanzen, mit der Unterzeichnung der
Deklaration #positiv arbeiten für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben ausgesprochen.