Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)

Berlin ist attraktiv und wächst. Die Wirtschaft entwickelt sich im Bundesmaßstab überproportional und immer mehr Menschen zieht es dauerhaft in die Stadt. Diese neuen Chancen und Herausforderungen machen es erforderlich, in die soziale Infrastruktur zu investieren, ohne zugleich die vorausschauende Haushaltsdisziplin aufzugeben.

“SIWA” ist die Kurzform für “Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)”. Es ist ein Sondervermögen gem. §§ 26 Abs. 2, 113 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Berlins, das Ende 2014 als Gesetz im Abgeordnetenhaus auf den Weg gebracht worden war. In seiner Sitzung vom 26. Januar 2017 hat das Berliner Abgeordnetenhaus eine Änderung des SIWA-Gesetzes beschlossen.

Aus dem Sondervermögen werden Investitionen in die Infrastruktur des Landes Berlin im Zusammenhang mit der wachsenden Stadt finanziert. Bisher wurden dem SIWA Mittel in Höhe von etwas mehr als 4 Mrd. € aus dem Finanzierungsüberschuss des Landes Berlin zugeführt. Die Höhe der Zuführung zum SIWA ergibt sich unter Berücksichtigung des vorläufigen Finanzierungsüberschusses, der bereitgestellten Mittel für den Schulbaufinanzierungsfonds, der Haushaltsentlastungsrücklage, der Mindesttilgung und besonderer Finanzierungsvorgänge. Über die Verwendung der Mittel entscheidet das das Abgeordnetenhaus auf Vorschlag des Senats. Der Senat legt hier zu Belegungslisten mit Investitions-Einzelmaßnahmen vor. Inhaltliche Schwerpunkte wurden hierbei u.a. in den Schulbau sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau gesetzt. Ebenfalls eine große Rolle spielt der Ausbau der Radinfrastruktur und Investitionen in den ÖPNV.

Abweichend vom Haushaltsplan des Kernhaushalts wird der Haushaltsplan des SIWA bei haushaltswirtschaftlichem Bedarf unterjährig fortgeschrieben (z.B. bei Streichungen oder dem Ersatz von Maßnahmen durch neue Maßnahmen). Die Mittel stehen zeitlich unbefristet zur Verfügung (überjährlicher Haushalt).

Kinderspielzeug auf Boden

SIWA VI

Die sechste Zuführung zum SIWA beläuft sich auf rund 239 Mio. € und fällt damit im Vergleich zu den Vorjahren vergleichsweise gering aus. Sie fließen nun in prioritäre Maßnahmen, überwiegend für Zwecke des Schulbaus und der Kindertagesstätten sowie in die zentralen Infrastruktur. SIWA VI

Wissenschaftlerin schaut durch ein Mikroskop

SIWANA V

Die SIWANA V-Zuführung 2018 betrug 800 Mio. Euro. Davon verstärkten 75 Mio. Euro den Nachhaltigkeitsfonds. Die investiven Maßnahmen beliefen sich auf 725 Mio. Euro. Davon waren 85 Mio. Euro Schulen und Kitas vorgesehen, 35 Mio. Euro für Kitamaßnahmen, 35 Mio. Euro für Wissenschaft und Hochschulen. SIWANA V

Ein Ingenieur besichtigt eine Baustelle

SIWANA IV

Zur Beschleunigung von Baumaßnahmen wurden im Rahmen der SIWANA IV-Zuführung erstmals auch Bauvorbereitungsmittel in einem Umfang von 20 Mio. Euro bereitgestellt - insbesondere für den Schulbau. Außerdem wurde ein Grundstücksankaufsfonds in Höhe von 150 Mio. Euro eingerichtet. SIWANA IV

Eurostücke und Scheine

SIWANA III

Aus SIWA wird SIWANA: Die neue Ausrichtung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) sah unter anderem die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsfonds in Höhe von etwa einem Prozent des jährlichen Haushaltsvolumens bis 2018 vor. SIWANA III

Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule

SIWA II

Mit SIWA II investierte das Land Berlin weitere 195 Millionen Euro. Die Mittel wurden schwerpunktmäßig für Investitionen für Schulen (70,3 Mio. Euro), für Unterkünfte für Geflüchtete (61,6 Mio. Euro) und insbesondere für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (20 Mio. Euro) verwendet. SIWA II

Verschwommene Menschen mit medizinischen Uniformen im Krankenhaus Korridor

SIWA I

Aus SIWA I wurden etwa 140 Maßnahmen finanziert. Insbesondere sollen der Erhalt und die Erweiterung von Schulen, Krankenhäusern und Charité, Verkehr sowie Bäder/Sport gefördert werden. SIWA I