Tagesordnung - 17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 29.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:01 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 1.1  
Besseres Wartezeitmanagement im Sozialamt  
Enthält Anlagen
0676/XXI  
Ö 1.2  
Lärm im Schillerkiez  
Enthält Anlagen
0678/XXI  
Ö 1.3  
Wohngeld  
Enthält Anlagen
0685/XXI  
Ö 1.4  
Wohngeld  
Enthält Anlagen
0716/XXI  
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3     Geschäftliches      
Ö 3.1  
Konsensliste - Überweisungsliste      
Ö 4     Entschließungen      
Ö 4.1  
Solidarität mit den Beschäftigten im öffentlichen Dienst  
Enthält Anlagen
0715/XXI  
Ö 5     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 5.1  
Vorzeitige Beendigung von Mandaten als Bürgerdeputierte in Ausschüssen  
Enthält Anlagen
0717/XXI  
Ö 5.2  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretende Bürgerdeputierte im Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung  
Enthält Anlagen
0718/XXI  
Ö 5.3  
Nachrücken von stellvertretenden Bürgerdeputierten als Bürgerdeputierte  
Enthält Anlagen
0723/XXI  
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6.1  
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028  
Enthält Anlagen
0720/XXI  
Ö 6.2  
Vorschlagsliste für die Wahl zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Verwaltungsgericht Berlin - Amtsperiode ab 1. Januar 2024  
Enthält Anlagen
0721/XXI  
Ö 6.3  
Vorschlagsliste für die Wahl zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - Amtsperiode ab 19. August 2023  
Enthält Anlagen
0722/XXI  
Ö 6.4  
Prioritätenlisten Städtebauförderung 2023 Fördergebiete Karl-Marx-Straße/Sonnenallee und Schillerpromenade  
Enthält Anlagen
0700/XXI  
Ö 6.5  
Priorisierung und Anmeldung von Bauprojekten in Quartiersmanagement Gebieten für eine Förderung aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt für das Programmjahr 2024  
Enthält Anlagen
0736/XXI  
Ö 7     Vorlagen zur Wahl      
Ö 7.1  
Wahl der Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss gemäß § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes  
Enthält Anlagen
0701/XXI  
Ö 7.2  
Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0719/XXI  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Verantwortung für Datenschutzvergehen im Bezirksamt  
Enthält Anlagen
0724/XXI  
Ö 8.2  
Nutzung der ehemaligen Baubaracke Aronsstraße  
Enthält Anlagen
0725/XXI  
Ö 8.3  
Kann Objektschutz "Anton-Schmaus-Haus" wirklich beendet werden?  
Enthält Anlagen
0726/XXI  
Ö 8.4  
Lehnt das Bezirksamt finanzielle Förderung des Bundes für den Ganztagsausbau ab?  
Enthält Anlagen
0734/XXI  
Ö 8.5  
Tankstelle an der Sonnenallee / Ecke Hobrechtstraße  
Enthält Anlagen
0728/XXI  
Ö 8.6  
Winterspaß im Eisstadion Neukölln 2023  
Enthält Anlagen
0729/XXI  
Ö 8.7  
Ausschreibung für Kinder- und Jugendprojekte der Stiftung Motiviert Neukölln  
Enthält Anlagen
0730/XXI  
Ö 8.8  
Bezirksamt Neukölln: Zertifizierter "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber"?  
Enthält Anlagen
0731/XXI  
Ö 8.9  
Iftarfest des Bezirksamts ohne Moscheegemeinden aus Neukölln?  
Enthält Anlagen
0732/XXI  
Ö 8.10  
Busspur Britzer Damm  
Enthält Anlagen
0733/XXI  
Ö 8.11  
Erster Mai in Neukölln  
Enthält Anlagen
0727/XXI  
Ö 8.12  
Städtebaulicher Vertrag mit BUWOG/VONOVIA  
Enthält Anlagen
0735/XXI  
Ö 9  
Mitteilungen      
Ö 10     Vorlagen zur Kenntnisnahme - ZB/SB      
Ö 10.1  
Fahrradbügel U-Bahnhof Johannisthaler Chaussee  
Enthält Anlagen
0140/XXI  
Ö 10.2  
Muva auch für Neukölln  
Enthält Anlagen
0452/XXI  
Ö 10.3  
Heller Asphalt für den Klimaschutz  
Enthält Anlagen
0461/XXI  
Ö 10.4  
Rücknahme der Reinigungsklasse in der Prierosser Straße  
Enthält Anlagen
0489/XXI  
Ö 10.5  
Tempo 30 am Dammweg sichtbar machen  
Enthält Anlagen
0352/XXI  
Ö 11  
Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 12     Beschlussempfehlungen      
Ö 12.1  
Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027  
Enthält Anlagen
0670/XXI  
Ö 12.2  
Kita-Belegungsrechte für benachteiligte Kinder sichern  
Enthält Anlagen
0450/XXI  
Ö 12.3  
Kita-Frühstück für Alle  
Enthält Anlagen
0615/XXI  
Ö 12.4  
Umbenennung Jahn-Sporthalle  
Enthält Anlagen
0619/XXI  
Ö 12.5  
Ausreichend Musikinstrumente - Neuanschaffung und Reparatur sicherstellen  
Enthält Anlagen
0501/XXI  
Ö 12.6  
Beauftragtenstelle für queeres Leben schaffen  
Enthält Anlagen
0625/XXI  
Ö 12.7  
Organisierte Kriminalität mit Zivilgesellschaft bekämpfen  
Enthält Anlagen
0666/XXI  
Ö 12.8  
Menschenwürdiges Wohnen. Zwangsverwaltung jetzt!  
Enthält Anlagen
0621/XXI  
Ö 12.9  
B-Plan Emmauskirchhof - West - Ausschussberatung vor öffentlicher Auslegung  
Enthält Anlagen
0664/XXI  
Ö 12.10  
Bauprojekt an der Ziegrastraße - sozial-ökologisch bauen und Neuköllner Gewerbe fördern  
Enthält Anlagen
0616/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung durch Antragsteller:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Entwicklung des Planungsgebietes auf dem Gelände des ehemaligen Schrottplatzes zwischen Ziegrastraße und Neuköllner Schifffahrtskanal zu unterstützen und bei der Beratung und Beurteilung des geplanten Bauvorhabens insbesondere auf folgende Eckpunkte Wert zu legen:

 

      Uferweg und die Stadtplatz müssen gesichert vollständig und dauerhaft öffentlich zugänglich und für alle ohne Voraussetzungen oder Konsumzwang nutzbar sein.

      Der Anteil von mindestens 20% für produzierendes Gewerbe darf nicht unterschritten werden. In Absprache mit den Wirtschaftsförderung sollen sie bevorzugt Neuköllner Betriebe, die auf Raumsuche sind, angeboten werden.

      Die Errichtung der geplanten Kita ist verbindlich zu vereinbaren. Sollte sich die Kita - z.B. mangels geeigneter Freiflächen - nicht realisieren lassen, sind die Flächen verbindlich für andere soziale Nutzungen zu für soziale Träger leistbaren Mieten vorzusehen. Insgesamt sind mindestens 6% der Fläche für soziale Zwecke unter Einbeziehung der Bedürfnisse der Nachbarschaft vorzusehen um dringende Bedürfnisse zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass das Vorhaben kein Fremdkörper entsteht.

      In dem Bauprojekt sollen mindestens 6% der Flächen bezahlbar für (Neuköllner) Kunst und Kultur ausgewiesen werden. Eine unterstützende Finanzierung z.B. über das Atelierprogramm des Landes Berlins soll geprüft werden.

      Die vorgestellten Prinzipien an Nachhaltigkeit werden unterstützt und müssen Eingang in die endgültigen Planungen finden.

      Bei der Planung ist der Ansatz des Animal Aided Designs zu beachten. Damit sollen entsprechende (Rückzugs-)Räume für Wildtierarten von Anfang an mitgedacht werden. Insbesondere Quartiere für Fledermäuse und Vögel sind an Beginn an in das Bauvorhaben zu integrieren. Die Gefahr von Vogelschlag soll durch entsprechende Planungen und Verzicht auf große Glasflächen minimiert werden.

      Mindestens Teil der Dachbegrünung sollen als Retentions- und oder Biodiversitätsdach ausgebildet werden.

      Es ist der Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung (Erneuerbare Energien, Fern- Umwelt- oder Abwärme) vorzusehen, die mindestens 65 Prozent zur Wärmeversorgung beitrage sollen. Fernwärme gilt als Erfüllungsoption.

      Die Straßenbäume entlang der Ziegrastraße sollen erhalten werden.

 

 

 

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Beratung und Beurteilung des geplanten Bauvorhabens auf dem Gelände des ehemaligen Schrottplatzes zwischen Ziegrastraße und Neuköllner Schifffahrtskanal insbesondere auf folgende Eckpunkte Wert zu legen:

      Uferweg und die Stadtplatz müssen gesichert vollständig und dauerhaft öffentlich zugänglich und für alle ohne Voraussetzungen oder Konsumzwang nutzbar sein.

      Der Anteil von mindestens 20% für produzierendes Gewerbe darf nicht unterschritten werden. In Absprache mit den Wirtschaftsförderung sollen sie bevorzugt Neuköllner Betriebe, die auf Raumsuche sind, angeboten werden.

      Die Errichtung der geplanten Kita ist verbindlich zu vereinbaren. Sollte sich die Kita - z.B. mangels geeigneter Freiflächen - nicht realisieren lassen, sind die Flächen verbindlich für andere soziale Nutzungen zu für soziale Träger leistbaren Mieten vorzusehen. Insgesamt sind mindestens 6% der Fläche für soziale Zwecke unter Einbeziehung der Bedürfnisse der Nachbarschaft vorzusehen um dringende Bedürfnisse zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass das Vorhaben kein Fremdkörper entsteht.

      In dem Bauprojekt sollen mindestens 6% der Flächen bezahlbar für (Neuköllner) Kunst und Kultur ausgewiesen werden. Eine unterstützende Finanzierung z.B. über das Atelierprogramm des Landes Berlins soll geprüft werden.

      Die vorgestellten Prinzipien an Nachhaltigkeit werden unterstützt und müssen Eingang in die endgültigen Planungen finden.

      Bei der Planung ist der Ansatz des Animal Aided Designs zu beachten. Damit sollen entsprechende (Rückzugs-)Räume für Wildtierarten von Anfang an mitgedacht werden. Insbesondere Quartiere für Fledermäuse und Vögel sind an Beginn an in das Bauvorhaben zu integrieren. Die Gefahr von Vogelschlag soll durch entsprechende Planungen und Verzicht auf große Glasflächen minimiert werden.

      Mindestens Teil der Dachbegrünung sollen als Retentions- und oder Biodiversitätsdach ausgebildet werden.

      Es ist der Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung (Erneuerbare Energien, Fern- Umwelt- oder Abwärme) vorzusehen, die mindestens 65 Prozent zur Wärmeversorgung beitrage sollen. Fernwärme gilt als Erfüllungsoption.

      Die Straßenbäume entlang der Ziegrastraße sollen erhalten werden.

 

-Schlussbericht-

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 29.03.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, die Entwicklung des Planungsgebietes auf dem Gelände des ehemaligen Schrottplatzes zwischen Ziegrastraße und Neuköllner Schifffahrtskanal zu unterstützen und bei der Beratung und Beurteilung des geplanten Bauvorhabens insbesondere auf bestimmte sozial-ökologische Eckpunkte Wert zu legen.

Zu dem Vorhaben auf dem Grundstück Ziegrastraße 20 wurde am 23.12.2022 ein Vorbescheidsantrag gestellt, dessen Einzelfragen sich auf ein konkretes Projekt beziehen. Das Projekt wurde am 22.11.2022 im Stadtentwicklungsausschuss durch die Vorhabenträger / Grundstückseigenmer vorgestellt. Den Antragstellern war der Antrag und der BVV-Beschluss bekannt und sie haben im Verlauf des Antragsverfahrens die eingereichte Vorhaben- und Betriebsbeschreibung in Hinblick auf die Inhalte des Beschlusses ergänzt und somit zum Gegenstand des Antrages gemacht. Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheidsantrag ist am 9.5.2023 erfolgt. Grundsätzlich ist zu sagen, dass nicht alle der im BVV-Beschluss erwähnten Punkte im Rahmen eines Bauvorbescheides in Gänze bearbeitet und als Genehmigungsauflagen berücksichtigt werden können, da hierfür im Einzelfall die Rechtsgrundlagen fehlen. Dennoch ist es gelungen, die wesentlichen Einzelpunkte zu beurteilen und in die Beantwortung der Vorbescheidsfragen einzubeziehen.

Im Einzelnen:

  • Uferweg und die Stadtplatz müssen gesichert vollständig und dauerhaft öffentlich zugänglich und für alle ohne Voraussetzungen oder Konsumzwang nutzbar sein.

Die Vorhabenbeschreibung enthält die Formulierung: "Entlang der Kaimauer soll über das Grundstück eine Uferpromenade entstehen, die der Öffentlichkeit dauerhaft zu Verfügung stehen soll. Zusätzlich soll ein für die Öffentlichkeit dauerhaft zugänglicher Quartiersplatz entstehen." Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist. Die dauerhafte Zugänglichkeit des Uferweges und des Quartiersplatzes für die Öffentlichkeit ist darüber hinaus durch Eintragung von Baulasten zu sichern.

  • Der Anteil von mindestens 20% für produzierendes Gewerbe darf nicht unterschritten werden. In Absprache mit den Wirtschaftsförderung sollen sie bevorzugt Neuköllner Betriebe, die auf Raumsuche sind, angeboten werden.

Die Vorhabenbeschreibung enthält einen Mindestanteil an der Geschossfläche von 12 % für produzierendes Gewerbe. Ein höherer Anteil war planungsrechtlich innerhalb des Gesamtkonzeptes, das zusätzlich Flächen für soziale und kulturelle Zwecke und eine Kindertagesstätte vorsieht, nicht durchsetzbar. Der Kontakt zwischen dem Vorhabenträger und der Wirtschaftsförderung besteht.

      Die Errichtung der geplanten Kita ist verbindlich zu vereinbaren. Sollte sich die Kita - z.B. mangels geeigneter Freiflächen - nicht realisieren lassen, sind die Flächen verbindlich für andere soziale Nutzungen zu für soziale Träger leistbaren Mieten vorzusehen. Insgesamt sind mindestens 6% der Fläche für soziale Zwecke unter Einbeziehung der Bedürfnisse der Nachbarschaft vorzusehen um dringende Bedürfnisse zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass das Vorhaben kein Fremdkörper entsteht.

      In dem Bauprojekt sollen mindestens 6% der Flächen bezahlbar für (Neuköllner) Kunst und Kultur ausgewiesen werden. Eine unterstützende Finanzierung z.B. über das Atelierprogramm des Landes Berlins soll geprüft werden.

Die Vorhabenbeschreibung enthält einen Mindestanteil an der Geschossfläche von 5 % für soziale und kulturelle Zwecke sowie einen Mindestanteil für eine Kindertagesstätte von 3 %. Für den Fall, dass eine Kindertagesstätte nicht errichtet werden kann, soll der Anteil an der Geschossfläche für soziale und kulturelle Zwecke mindestens 8 % betragen. Die Höhe der Miete kann im Rahmen des Planungsrechts nicht geregelt werden.

      Die vorgestellten Prinzipien an Nachhaltigkeit werden unterstützt und müssen Eingang in die endgültigen Planungen finden.

Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Angaben:

Leed-Zertifizierung Platin angestrebt, deswegen soll nachhaltig geplant und gebaut werden. Das schließt alle Phasen des Lebenszyklus der Gebäude ein und findet Anwendungen unter anderem in den Kategorien:

-       Nachhaltiger Umgang mit Grund und Boden schon während der Bauzeit

-       Management Wassereffizienz: von Regenwassermanagement bis energiesparende Armaturen

-       Nachhaltige Energieversorgung, wenn möglich mit dem Einsatz von Wärmepumpentechnologie

-       Nachhaltiger Umgang und ressourcenschonender Umgang mit Materialien,

-       Holzhybridbauweise soweit möglich

-       Nachhaltige Innovation und Designprozesse

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist.

      Bei der Planung ist der Ansatz des Animal Aided Designs zu beachten. Damit sollen entsprechende (Rückzugs-)Räume für Wildtierarten von Anfang an mitgedacht werden. Insbesondere Quartiere für Fledermäuse und Vögel sind an Beginn an in das Bauvorhaben zu integrieren. Die Gefahr von Vogelschlag soll durch entsprechende Planungen und Verzicht auf große Glasflächen minimiert werden.

Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Angaben:

Animal Aided Design soll umgesetzt werden um die Bedürfnisse von stadtbewohnenden Tieren zu integrieren. Rückzugsorte z. B.r Fledermäuse sollen geschaffen werden, es ist geplant auf großflächige Glasflächen zu verzichten.

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist.

      Mindestens Teil der Dachbegrünung sollen als Retentions- und oder Biodiversitätsdach ausgebildet werden.

Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Angabe:

Es ist geplant die Dachflächen - die sogenannte fünfte Fassade - so weit möglich - als Retentions- und Biodiversitätsdach auszuführen.

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist.

      Es ist der Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung (Erneuerbare Energien, Fern- Umwelt- oder Abwärme) vorzusehen, die mindestens 65 Prozent zur Wärmeversorgung beitrage sollen. Fernwärme gilt als Erfüllungsoption.

Die Vorhabenbeschreibung entlt folgende Angabe:

Soweit möglich sollen erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung und Stromproduktion zum Einsatz kommen. Photovoltaik zur Stromgewinnung und Wärmepumpentechnologie mit hohem Wirkungsgrad, um den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren.

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist.

      Die Straßenbäume entlang der Ziegrastraße sollen erhalten werden.

Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Angabe:

Die Straßenbäume sollen wo möglich erhalten bleiben, ein Baumgutachter ist eingeschaltet.

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem der Baumerhalt sowie etwaig notwendige Ersatzpflanzungen geregelt werden.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 12. September 2023

 

 

Gerrit Kringel Jochen Biedermann

stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    14.12.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.8 - überwiesen
   

Der Antrag wird mitberatend in den Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung und federführend in den Ausschuss für Stadtentwicklung überwiesen.

   
    10.01.2023 - Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Dr. Hoffmann erhält das Wort und begründet den Antrag. Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Herr BzStR Biedermann verweist eingangs auf die Vorstellung des Bauvorhabens im Stadtentwicklungsausschuss (22.11.2022, TOP 3). Beim jetzt vorliegenden Entwurf handelt es sich um einen intensiv diskutierten und mit dem Bezirk abgestimmten Entwurf. Das Grundstück ist im Bodenbelastungskataster (BBK) eingetragen. Aus umwelt- bzw. naturschutzrechtlicher Sicht ist der Antrag nur zu unterstützen. Zugleich gibt es zu vielen der Vorschläge aus dem Antrag keine rechtliche Handhabe für eine Durchsetzung. Die Verwaltung wird den Vorhabenträger aber selbstverständlich dahingehend beraten und zu einer entsprechenden Berücksichtigung ermuntern.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen bittet der Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird dem federführenden Stadtentwicklungsausschuss mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und Linken bei Ablehnung durch die FDP (Fraktion der AfD heute nicht vertreten) mehrheitlich die Annahme des Antrags empfohlen.

   
    10.01.2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Szczepanski stellt den Antrag vor. Die Mitglieder diskutieren die Vorteile der Standortentwicklung aus wirtschaftspolitischer Sicht. Durch den Wegfall des Schrottplatzes erfährt das Gesamtgebiet neue Entwicklungsimpulse; eine Öffnung des Areals insbesondere für Neuköllner*innen, wie die freie Nutzung der Uferpromenade wird begrüßt.

Die die Wirtschaftsförderung betreffenden Sachverhalte der Anfrage wie das Angebot zukünftige Gewerbeflächen auf dem Grundstück bevorzugt an Neuköllner Betriebe zu geben, die auf Raumsuche sind und die Einbeziehung der Atelierförderung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie Aspekte der Nachhaltigkeit werden durch die Wirtschaftsförderung unterstützt.

In der Einordnung des Grundstücks in einem reinen Arbeitsgebiet richten sich die zulässigen Nutzungen nach BO 58 § 7 und somit auch die Möglichkeiten der anzusiedelnden Gewerbebetriebe.

 

Abstimmung über die Vorlage 0616/XI

Zustimmung: SPD, Grüne, CDU, Linke

Ablehnung: FDP

AfD nicht anwesend

   
    07.02.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 14 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Stiermann begründet den Antrag und nimmt zunächst eine textliche Änderung im Antrag vor. Der Eingangssatz lautet nun wie folgt (Rest unverändert): „Das Bezirksamt wird gebeten, die Entwicklung des Planungsgebietes auf dem Gelände des ehemaligen Schrottplatzes zwischen Ziegrastraße und Neuköllner Schifffahrtskanal zu unterstützen und bei der Beratung und Beurteilung des geplanten Bauvorhabens insbesondere auf folgende Eckpunkte Wert zu legen:"

 

Es folgen Redebeiträge von Herrn Wittke und Herrn Stiermann. Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Herr BzStR Biedermann verweist auf seine Aussagen im mitberatenden Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung (siehe Protokoll 11. Sitzung vom 10.01.2023, TOP 5). Man könne zwar auf den Eigentümer einwirken, rechtlich durchsetzbar ist vieles – obgleich fachlich nachvollziehbar und begrüßenswert - hinge-gen nicht. Herr Groth ergänzt, dass dem Eigentümer der Antrag bekannt sei und er seine Planungen dahingehend bereits etwas angepasst habe.

 

Es folgt ein Redebeitrag von Herrn von Chelstowski. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet er in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender um Abstimmung. Im Ergebnis wird der BVV von den anwesenden Ausschussmitgliedern (AfD heute nicht mehr anwesend) bei Ja-Stimmen der SPD, CDU und Grünen, Nein-Stimme der FDP und Enthaltung der Linken mehrheitlich die Annahme des Antrags empfohlen.

   
    29.03.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Entwicklung des Planungsgebietes auf dem Gelände des ehemaligen Schrottplatzes zwischen Ziegrastraße und Neuköllner Schifffahrtskanal zu unterstützen und bei der Beratung und Beurteilung des geplanten Bauvorhabens insbesondere auf folgende Eckpunkte Wert zu legen:

 

      Uferweg und die Stadtplatz müssen gesichert vollständig und dauerhaft öffentlich zugänglich und für alle ohne Voraussetzungen oder Konsumzwang nutzbar sein.

      Der Anteil von mindestens 20% für produzierendes Gewerbe darf nicht unterschritten werden. In Absprache mit den Wirtschaftsförderung sollen sie bevorzugt Neuköllner Betriebe, die auf Raumsuche sind, angeboten werden.

      Die Errichtung der geplanten Kita ist verbindlich zu vereinbaren. Sollte sich die Kita - z.B. mangels geeigneter Freiflächen - nicht realisieren lassen, sind die Flächen verbindlich für andere soziale Nutzungen zu für soziale Träger leistbaren Mieten vorzusehen. Insgesamt sind mindestens 6% der Fläche für soziale Zwecke unter Einbeziehung der Bedürfnisse der Nachbarschaft vorzusehen um dringende Bedürfnisse zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass das Vorhaben kein Fremdkörper entsteht.

      In dem Bauprojekt sollen mindestens 6% der Flächen bezahlbar für (Neuköllner) Kunst und Kultur ausgewiesen werden. Eine unterstützende Finanzierung z.B. über das Atelierprogramm des Landes Berlins soll geprüft werden.

      Die vorgestellten Prinzipien an Nachhaltigkeit werden unterstützt und müssen Eingang in die endgültigen Planungen finden.

      Bei der Planung ist der Ansatz des Animal Aided Designs zu beachten. Damit sollen entsprechende (Rückzugs-)Räume für Wildtierarten von Anfang an mitgedacht werden. Insbesondere Quartiere für Fledermäuse und Vögel sind an Beginn an in das Bauvorhaben zu integrieren. Die Gefahr von Vogelschlag soll durch entsprechende Planungen und Verzicht auf große Glasflächen minimiert werden.

      Mindestens Teil der Dachbegrünung sollen als Retentions- und oder Biodiversitätsdach ausgebildet werden.

      Es ist der Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung (Erneuerbare Energien, Fern- Umwelt- oder Abwärme) vorzusehen, die mindestens 65 Prozent zur Wärmeversorgung beitrage sollen. Fernwärme gilt als Erfüllungsoption.

      Die Straßenbäume entlang der Ziegrastraße sollen erhalten werden.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der CDU, der SPD und der Grünen bei Enthaltung der LINKEN und der AfD über die Konsensliste beschlossen.

   
    27.09.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 29.03.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, die Entwicklung des Planungsgebietes auf dem Gelände des ehemaligen Schrottplatzes zwischen Ziegrastraße und Neuköllner Schifffahrtskanal zu unterstützen und bei der Beratung und Beurteilung des geplanten Bauvorhabens insbesondere auf bestimmte sozial-ökologische Eckpunkte Wert zu legen.

 

Zu dem Vorhaben auf dem Grundstück Ziegrastraße 20 wurde am 23.12.2022 ein Vorbescheidsantrag gestellt, dessen Einzelfragen sich auf ein konkretes Projekt beziehen. Das Projekt wurde am 22.11.2022 im Stadtentwicklungsausschuss durch die Vorhabenträger / Grundstückseigentümer vorgestellt. Den Antragstellern war der Antrag und der BVV-Beschluss bekannt und sie haben im Verlauf des Antragsverfahrens die eingereichte Vorhaben- und Betriebsbeschreibung in Hinblick auf die Inhalte des Beschlusses ergänzt und somit zum Gegenstand des Antrages gemacht. Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheidsantrag ist am 9.5.2023 erfolgt. Grundsätzlich ist zu sagen, dass nicht alle der im BVV-Beschluss erwähnten Punkte im Rahmen eines Bauvorbescheides in Gänze bearbeitet und als Genehmigungsauflagen berücksichtigt werden können, da hierfür im Einzelfall die Rechtsgrundlagen fehlen. Dennoch ist es gelungen, die wesentlichen Einzelpunkte zu beurteilen und in die Beantwortung der Vorbescheidsfragen einzubeziehen.

 

Im Einzelnen:

 

  • Uferweg und die Stadtplatz müssen gesichert vollständig und dauerhaft öffentlich zugänglich und für alle ohne Voraussetzungen oder Konsumzwang nutzbar sein.

 

Die Vorhabenbeschreibung enthält die Formulierung: "Entlang der Kaimauer soll über das Grundstück eine Uferpromenade entstehen, die der Öffentlichkeit dauerhaft zu Verfügung stehen soll. Zusätzlich soll ein für die Öffentlichkeit dauerhaft zugänglicher Quartiersplatz entstehen." Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist. Die dauerhafte Zugänglichkeit des Uferweges und des Quartiersplatzes für die Öffentlichkeit ist darüber hinaus durch Eintragung von Baulasten zu sichern.

 

  • Der Anteil von mindestens 20% für produzierendes Gewerbe darf nicht unterschritten werden. In Absprache mit den Wirtschaftsförderung sollen sie bevorzugt Neuköllner Betriebe, die auf Raumsuche sind, angeboten werden.

 

Die Vorhabenbeschreibung enthält einen Mindestanteil an der Geschossfläche von 12 % für produzierendes Gewerbe. Ein höherer Anteil war planungsrechtlich innerhalb des Gesamtkonzeptes, das zusätzlich Flächen für soziale und kulturelle Zwecke und eine Kindertagesstätte vorsieht, nicht durchsetzbar. Der Kontakt zwischen dem Vorhabenträger und der Wirtschaftsförderung besteht.

 

      Die Errichtung der geplanten Kita ist verbindlich zu vereinbaren. Sollte sich die Kita - z.B. mangels geeigneter Freiflächen - nicht realisieren lassen, sind die Flächen verbindlich für andere soziale Nutzungen zu für soziale Träger leistbaren Mieten vorzusehen. Insgesamt sind mindestens 6% der Fläche für soziale Zwecke unter Einbeziehung der Bedürfnisse der Nachbarschaft vorzusehen um dringende Bedürfnisse zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass das Vorhaben kein Fremdkörper entsteht.

      In dem Bauprojekt sollen mindestens 6% der Flächen bezahlbar für (Neuköllner) Kunst und Kultur ausgewiesen werden. Eine unterstützende Finanzierung z.B. über das Atelierprogramm des Landes Berlins soll geprüft werden.

 

Die Vorhabenbeschreibung enthält einen Mindestanteil an der Geschossfläche von 5 % für soziale und kulturelle Zwecke sowie einen Mindestanteil für eine Kindertagesstätte von 3 %. Für den Fall, dass eine Kindertagesstätte nicht errichtet werden kann, soll der Anteil an der Geschossfläche für soziale und kulturelle Zwecke mindestens 8 % betragen. Die Höhe der Miete kann im Rahmen des Planungsrechts nicht geregelt werden.

 

      Die vorgestellten Prinzipien an Nachhaltigkeit werden unterstützt und müssen Eingang in die endgültigen Planungen finden.

 

Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Angaben:

Leed-Zertifizierung Platin angestrebt, deswegen soll nachhaltig geplant und gebaut werden. Das schließt alle Phasen des Lebenszyklus der Gebäude ein und findet Anwendungen unter anderem in den Kategorien:

-       Nachhaltiger Umgang mit Grund und Boden schon während der Bauzeit

-       Management Wassereffizienz: von Regenwassermanagement bis energiesparende Armaturen

-       Nachhaltige Energieversorgung, wenn möglich mit dem Einsatz von Wärmepumpentechnologie

-       Nachhaltiger Umgang und ressourcenschonender Umgang mit Materialien,

-       Holzhybridbauweise soweit möglich

-       Nachhaltige Innovation und Designprozesse

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist.

 

      Bei der Planung ist der Ansatz des Animal Aided Designs zu beachten. Damit sollen entsprechende (Rückzugs-)Räume für Wildtierarten von Anfang an mitgedacht werden. Insbesondere Quartiere für Fledermäuse und Vögel sind an Beginn an in das Bauvorhaben zu integrieren. Die Gefahr von Vogelschlag soll durch entsprechende Planungen und Verzicht auf große Glasflächen minimiert werden.

 

Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Angaben:

Animal Aided Design soll umgesetzt werden um die Bedürfnisse von stadtbewohnenden Tieren zu integrieren. Rückzugsorte z. B. für Fledermäuse sollen geschaffen werden, es ist geplant auf großflächige Glasflächen zu verzichten.

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist.

      Mindestens Teil der Dachbegrünung sollen als Retentions- und oder Biodiversitätsdach ausgebildet werden.

 

Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Angabe:

Es ist geplant die Dachflächen - die sogenannte fünfte Fassade - so weit möglich - als Retentions- und Biodiversitätsdach auszuführen.

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist.

 

      Es ist der Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung (Erneuerbare Energien, Fern- Umwelt- oder Abwärme) vorzusehen, die mindestens 65 Prozent zur Wärmeversorgung beitrage sollen. Fernwärme gilt als Erfüllungsoption.

 

Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Angabe:

Soweit möglich sollen erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung und Stromproduktion zum Einsatz kommen. Photovoltaik zur Stromgewinnung und Wärmepumpentechnologie mit hohem Wirkungsgrad, um den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren.

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist.

 

      Die Straßenbäume entlang der Ziegrastraße sollen erhalten werden.

 

Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Angabe:

Die Straßenbäume sollen wo möglich erhalten bleiben, ein Baumgutachter ist eingeschaltet.

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem der Baumerhalt sowie etwaig notwendige Ersatzpflanzungen geregelt werden.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 12. September 2023

 

 

Gerrit Kringel Jochen Biedermann

stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

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