Drucksache - 0489/XXI
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Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten sich beim Senat dafür einzusetzen die erhöhte Reinigungsstufe für die Straßenreinigung in der Prierosser Straße zurückzunehmen.
Begründung: Durch den Wegfall der hoch frequentierten Postfiliale in der Prierosser Straße ist die wöchentlich dreimalige Reinigung nicht mehr nötig. Der Markt wird durch den Betreiber gereinigt, daher ist auch hier eine erhöhte Reinigung nicht nötig. Bei utopisch steigenden Energiepreisen ist hier eine Entlastung der Anwohner und Mieter ein wichtiger Schritt.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.12.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich dafür einzusetzen die erhöhte Reinigungsstufe für die Straßenreinigung in der Prierosser Straße zurückzunehmen.
Das Bezirksamt hat sich in diesem Zusammenhang an das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Bezirk Lichtenberg, welches federführend an der Straßeneingruppierungskommission (StEK) beteiligt ist, gewandt und um Prüfung einer Rücknahme der Höherstufung der Reinigungsstufe in der Prierosser Straße gebeten.
Dieses teilt daraufhin mit, dass sich die StEK am 08.02.2023 zu einer Ortsbesichtigung zusammengefunden hat. An der Besichtigung haben Vertreter*innen der SenUMVK, der BSR, des SGA Neukölln und des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben teilgenommen.
Aktuell befindet sich die Prierosser Straße im Straßenverzeichnis A Reinigungsklasse 3. Laut Verordnung sind Straßen in der Reinigungsklasse 4 Straßen mit geringem Verschmutzungsgrad oder Reinigungsbedürfnis. Dazu gehören insbesondere Straßen, die überwiegend mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut sind und Straßen mit geringem Verkehr. Gem. § 3 StrReinVerzV werden Straßen in Reinigungsklasse 4 einmal wöchentlich gereinigt.
Straßen der Reinigungsstufe 3 sind dagegen Straßen mit mäßigem Verschmutzungsgrad oder Reinigungsbedürfnis. Dazu gehören insbesondere Straßen mit mäßiger Wohndichte und Straßen mit mäßigem Verkehr. Gem. § 3 StrReinVerzV werden Straßen in der Reinigungsklasse 3 dreimal wöchentlich gereinigt.
Bei der Ortsbesichtigung hat die StEK folgenden Zustand festgestellt: Auf dem Abschnitt der Prierosser Straße, zwischen Köpenicker Straße und Krokusstraße, wurde ein mäßiges Verkehrsaufkommen sowie ein mäßiger Verschmutzungsgrad mit einer mäßigen Wohndichte registriert. Neben Ein- und Zweifamilienhäuser liegen auch Mehrfamilienhäuser in der Straße.
Zwar wurde die frequentiert besuchte Postfiliale geschlossen, jedoch befinden sich in der Straße verschiedene Anlaufstellen, die ein erhöhtes Verkehrsaufkommen begründen. Darunter eine Arzt- und physiotherapeutische Praxis, sowie eine Tagespflege, verschiedene Geschäfte, Gastronomiebetriebe und eine Kfz-Werkstatt mit Kfz-Handel.
Die StEK kommt zu dem Schluss, dass damit insgesamt die Kriterien für die Zuordnung in die Reinigungsklasse 3 erfüllt sind. Eine Herabsetzung in die niedrigste Reinigungsklasse ist nicht vertretbar. Die vor Ort vorgefundenen Gegebenheiten überschreiten bereits die typischen Merkmale einer Wohnstraße mit Ein- und Zweifamilienhäusern und nur geringem Verkehr.
Aufgrund berlinweit einheitlicher Eingruppierungskriterien ist ein Verbleib in der Reinigungsklasse 4 auch nach großzügigster Auslegung der geltenden Rechtsvorschriften sowie aus Gründen der Gleichbehandlung mit Anwohnerinnen und Anwohnern ähnlicher Straßen, die der Reinigungsklasse 3 zugeordnet sind, nicht möglich.
Ein Widerspruch gegen die Eingruppierung ist nicht möglich, da es sich hierbei um eine Rechtsverordnung handelt. Sollte jedoch die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns angezweifelt werden, so besteht die Möglichkeit, durch eine Feststellungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Eingruppierung zu veranlassen.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 03.03.2023
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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