Drucksache - 0352/XXI
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Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, das Tempo-30-Schild vor Dammweg 216 in Richtung Westen weiter nach Osten in Höhe der Gabelung des Dammwegs (Hausnummer 214a) zu versetzen.
Begründung: Das zum Schutz der Kinder der Sonnen-Grundschule angebrachte Schild ist derzeit im Seitenbereich des sich auf zwei durch einen Mittelstreifen verbreiternden Dammwegs angebracht und dort schwer sichtbar. Vor der Gabelung des Dammwegs stünde das Schild direkt am Straßenrand und damit im Blickfeld der Autofahrenden.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 28.09.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden, das Tempo-30-Schild vor Dammweg 216 in Richtung Westen weiter nach Osten in Höhe der Gabelung des Dammwegs (Hausnummer 214a) zu versetzen.
Das Schild wurde am 27.02.2023 wie im Antrag beschrieben versetzt.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 28.02.2023
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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