Drucksache - 0616/XXI  

 
 
Betreff: Bauprojekt an der Ziegrastraße - sozial-ökologisch bauen und Neuköllner Gewerbe fördern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/SUV
Verfasser:Stiermann, JanBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung Ausschussberatung
10.01.2023 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Ausschussberatung
10.01.2023 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Ausschussberatung
07.02.2023 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
29.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
27.09.2023 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung GUNK, WuA, Stadt ff
Ausschuss Beschluss GUNK
Ausschuss Beschluss WuA
Ausschuss Beschluss Stadt
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung durch Antragsteller:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Entwicklung des Planungsgebietes auf dem Gelände des ehemaligen Schrottplatzes zwischen Ziegrastraße und Neuköllner Schifffahrtskanal zu unterstützen und bei der Beratung und Beurteilung des geplanten Bauvorhabens insbesondere auf folgende Eckpunkte Wert zu legen:

 

      Uferweg und die Stadtplatz müssen gesichert vollständig und dauerhaft öffentlich zugänglich und für alle ohne Voraussetzungen oder Konsumzwang nutzbar sein.

      Der Anteil von mindestens 20% für produzierendes Gewerbe darf nicht unterschritten werden. In Absprache mit den Wirtschaftsförderung sollen sie bevorzugt Neuköllner Betriebe, die auf Raumsuche sind, angeboten werden.

      Die Errichtung der geplanten Kita ist verbindlich zu vereinbaren. Sollte sich die Kita - z.B. mangels geeigneter Freiflächen - nicht realisieren lassen, sind die Flächen verbindlich für andere soziale Nutzungen zu für soziale Träger leistbaren Mieten vorzusehen. Insgesamt sind mindestens 6% der Fläche für soziale Zwecke unter Einbeziehung der Bedürfnisse der Nachbarschaft vorzusehen um dringende Bedürfnisse zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass das Vorhaben kein Fremdkörper entsteht.

      In dem Bauprojekt sollen mindestens 6% der Flächen bezahlbar für (Neuköllner) Kunst und Kultur ausgewiesen werden. Eine unterstützende Finanzierung z.B. über das Atelierprogramm des Landes Berlins soll geprüft werden.

      Die vorgestellten Prinzipien an Nachhaltigkeit werden unterstützt und müssen Eingang in die endgültigen Planungen finden.

      Bei der Planung ist der Ansatz des Animal Aided Designs zu beachten. Damit sollen entsprechende (Rückzugs-)Räume für Wildtierarten von Anfang an mitgedacht werden. Insbesondere Quartiere für Fledermäuse und Vögel sind an Beginn an in das Bauvorhaben zu integrieren. Die Gefahr von Vogelschlag soll durch entsprechende Planungen und Verzicht auf große Glasflächen minimiert werden.

      Mindestens Teil der Dachbegrünung sollen als Retentions- und oder Biodiversitätsdach ausgebildet werden.

      Es ist der Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung (Erneuerbare Energien, Fern- Umwelt- oder Abwärme) vorzusehen, die mindestens 65 Prozent zur Wärmeversorgung beitrage sollen. Fernwärme gilt als Erfüllungsoption.

      Die Straßenbäume entlang der Ziegrastraße sollen erhalten werden.

 

 

 

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Beratung und Beurteilung des geplanten Bauvorhabens auf dem Gelände des ehemaligen Schrottplatzes zwischen Ziegrastraße und Neuköllner Schifffahrtskanal insbesondere auf folgende Eckpunkte Wert zu legen:

      Uferweg und die Stadtplatz müssen gesichert vollständig und dauerhaft öffentlich zugänglich und für alle ohne Voraussetzungen oder Konsumzwang nutzbar sein.

      Der Anteil von mindestens 20% für produzierendes Gewerbe darf nicht unterschritten werden. In Absprache mit den Wirtschaftsförderung sollen sie bevorzugt Neuköllner Betriebe, die auf Raumsuche sind, angeboten werden.

      Die Errichtung der geplanten Kita ist verbindlich zu vereinbaren. Sollte sich die Kita - z.B. mangels geeigneter Freiflächen - nicht realisieren lassen, sind die Flächen verbindlich für andere soziale Nutzungen zu für soziale Träger leistbaren Mieten vorzusehen. Insgesamt sind mindestens 6% der Fläche für soziale Zwecke unter Einbeziehung der Bedürfnisse der Nachbarschaft vorzusehen um dringende Bedürfnisse zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass das Vorhaben kein Fremdkörper entsteht.

      In dem Bauprojekt sollen mindestens 6% der Flächen bezahlbar für (Neuköllner) Kunst und Kultur ausgewiesen werden. Eine unterstützende Finanzierung z.B. über das Atelierprogramm des Landes Berlins soll geprüft werden.

      Die vorgestellten Prinzipien an Nachhaltigkeit werden unterstützt und müssen Eingang in die endgültigen Planungen finden.

      Bei der Planung ist der Ansatz des Animal Aided Designs zu beachten. Damit sollen entsprechende (Rückzugs-)Räume für Wildtierarten von Anfang an mitgedacht werden. Insbesondere Quartiere für Fledermäuse und Vögel sind an Beginn an in das Bauvorhaben zu integrieren. Die Gefahr von Vogelschlag soll durch entsprechende Planungen und Verzicht auf große Glasflächen minimiert werden.

      Mindestens Teil der Dachbegrünung sollen als Retentions- und oder Biodiversitätsdach ausgebildet werden.

      Es ist der Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung (Erneuerbare Energien, Fern- Umwelt- oder Abwärme) vorzusehen, die mindestens 65 Prozent zur Wärmeversorgung beitrage sollen. Fernwärme gilt als Erfüllungsoption.

      Die Straßenbäume entlang der Ziegrastraße sollen erhalten werden.

 

-Schlussbericht-

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 29.03.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, die Entwicklung des Planungsgebietes auf dem Gelände des ehemaligen Schrottplatzes zwischen Ziegrastraße und Neuköllner Schifffahrtskanal zu unterstützen und bei der Beratung und Beurteilung des geplanten Bauvorhabens insbesondere auf bestimmte sozial-ökologische Eckpunkte Wert zu legen.

Zu dem Vorhaben auf dem Grundstück Ziegrastraße 20 wurde am 23.12.2022 ein Vorbescheidsantrag gestellt, dessen Einzelfragen sich auf ein konkretes Projekt beziehen. Das Projekt wurde am 22.11.2022 im Stadtentwicklungsausschuss durch die Vorhabenträger / Grundstückseigenmer vorgestellt. Den Antragstellern war der Antrag und der BVV-Beschluss bekannt und sie haben im Verlauf des Antragsverfahrens die eingereichte Vorhaben- und Betriebsbeschreibung in Hinblick auf die Inhalte des Beschlusses ergänzt und somit zum Gegenstand des Antrages gemacht. Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheidsantrag ist am 9.5.2023 erfolgt. Grundsätzlich ist zu sagen, dass nicht alle der im BVV-Beschluss erwähnten Punkte im Rahmen eines Bauvorbescheides in Gänze bearbeitet und als Genehmigungsauflagen berücksichtigt werden können, da hierfür im Einzelfall die Rechtsgrundlagen fehlen. Dennoch ist es gelungen, die wesentlichen Einzelpunkte zu beurteilen und in die Beantwortung der Vorbescheidsfragen einzubeziehen.

Im Einzelnen:

  • Uferweg und die Stadtplatz müssen gesichert vollständig und dauerhaft öffentlich zugänglich und für alle ohne Voraussetzungen oder Konsumzwang nutzbar sein.

Die Vorhabenbeschreibung enthält die Formulierung: "Entlang der Kaimauer soll über das Grundstück eine Uferpromenade entstehen, die der Öffentlichkeit dauerhaft zu Verfügung stehen soll. Zusätzlich soll ein für die Öffentlichkeit dauerhaft zugänglicher Quartiersplatz entstehen." Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist. Die dauerhafte Zugänglichkeit des Uferweges und des Quartiersplatzes für die Öffentlichkeit ist darüber hinaus durch Eintragung von Baulasten zu sichern.

  • Der Anteil von mindestens 20% für produzierendes Gewerbe darf nicht unterschritten werden. In Absprache mit den Wirtschaftsförderung sollen sie bevorzugt Neuköllner Betriebe, die auf Raumsuche sind, angeboten werden.

Die Vorhabenbeschreibung enthält einen Mindestanteil an der Geschossfläche von 12 % für produzierendes Gewerbe. Ein höherer Anteil war planungsrechtlich innerhalb des Gesamtkonzeptes, das zusätzlich Flächen für soziale und kulturelle Zwecke und eine Kindertagesstätte vorsieht, nicht durchsetzbar. Der Kontakt zwischen dem Vorhabenträger und der Wirtschaftsförderung besteht.

      Die Errichtung der geplanten Kita ist verbindlich zu vereinbaren. Sollte sich die Kita - z.B. mangels geeigneter Freiflächen - nicht realisieren lassen, sind die Flächen verbindlich für andere soziale Nutzungen zu für soziale Träger leistbaren Mieten vorzusehen. Insgesamt sind mindestens 6% der Fläche für soziale Zwecke unter Einbeziehung der Bedürfnisse der Nachbarschaft vorzusehen um dringende Bedürfnisse zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass das Vorhaben kein Fremdkörper entsteht.

      In dem Bauprojekt sollen mindestens 6% der Flächen bezahlbar für (Neuköllner) Kunst und Kultur ausgewiesen werden. Eine unterstützende Finanzierung z.B. über das Atelierprogramm des Landes Berlins soll geprüft werden.

Die Vorhabenbeschreibung enthält einen Mindestanteil an der Geschossfläche von 5 % für soziale und kulturelle Zwecke sowie einen Mindestanteil für eine Kindertagesstätte von 3 %. Für den Fall, dass eine Kindertagesstätte nicht errichtet werden kann, soll der Anteil an der Geschossfläche für soziale und kulturelle Zwecke mindestens 8 % betragen. Die Höhe der Miete kann im Rahmen des Planungsrechts nicht geregelt werden.

      Die vorgestellten Prinzipien an Nachhaltigkeit werden unterstützt und müssen Eingang in die endgültigen Planungen finden.

Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Angaben:

Leed-Zertifizierung Platin angestrebt, deswegen soll nachhaltig geplant und gebaut werden. Das schließt alle Phasen des Lebenszyklus der Gebäude ein und findet Anwendungen unter anderem in den Kategorien:

-       Nachhaltiger Umgang mit Grund und Boden schon während der Bauzeit

-       Management Wassereffizienz: von Regenwassermanagement bis energiesparende Armaturen

-       Nachhaltige Energieversorgung, wenn möglich mit dem Einsatz von Wärmepumpentechnologie

-       Nachhaltiger Umgang und ressourcenschonender Umgang mit Materialien,

-       Holzhybridbauweise soweit möglich

-       Nachhaltige Innovation und Designprozesse

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist.

      Bei der Planung ist der Ansatz des Animal Aided Designs zu beachten. Damit sollen entsprechende (Rückzugs-)Räume für Wildtierarten von Anfang an mitgedacht werden. Insbesondere Quartiere für Fledermäuse und Vögel sind an Beginn an in das Bauvorhaben zu integrieren. Die Gefahr von Vogelschlag soll durch entsprechende Planungen und Verzicht auf große Glasflächen minimiert werden.

Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Angaben:

Animal Aided Design soll umgesetzt werden um die Bedürfnisse von stadtbewohnenden Tieren zu integrieren. Rückzugsorte z. B.r Fledermäuse sollen geschaffen werden, es ist geplant auf großflächige Glasflächen zu verzichten.

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist.

      Mindestens Teil der Dachbegrünung sollen als Retentions- und oder Biodiversitätsdach ausgebildet werden.

Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Angabe:

Es ist geplant die Dachflächen - die sogenannte fünfte Fassade - so weit möglich - als Retentions- und Biodiversitätsdach auszuführen.

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist.

      Es ist der Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung (Erneuerbare Energien, Fern- Umwelt- oder Abwärme) vorzusehen, die mindestens 65 Prozent zur Wärmeversorgung beitrage sollen. Fernwärme gilt als Erfüllungsoption.

Die Vorhabenbeschreibung entlt folgende Angabe:

Soweit möglich sollen erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung und Stromproduktion zum Einsatz kommen. Photovoltaik zur Stromgewinnung und Wärmepumpentechnologie mit hohem Wirkungsgrad, um den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren.

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem dies verbindlich verpflichtend geregelt ist.

      Die Straßenbäume entlang der Ziegrastraße sollen erhalten werden.

Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Angabe:

Die Straßenbäume sollen wo möglich erhalten bleiben, ein Baumgutachter ist eingeschaltet.

Die planungsrechtliche Stellungnahme zum Vorbescheid enthält die Auflage, dass ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, in dem der Baumerhalt sowie etwaig notwendige Ersatzpflanzungen geregelt werden.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 12. September 2023

 

 

Gerrit Kringel Jochen Biedermann

stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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