Drucksache - 0724/XXI  

 
 
Betreff: Verantwortung für Datenschutzvergehen im Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Kringel, InoKringel, Ino
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
29.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage
Antwort 0724/XXI

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wer ist gemäß § 31 Satz 7 BlnDSG bzw. Art. 4 Satz 7 DSGVO Verantwortlicher bei Datenschutzvergehen des Bezirksamtes bzw. seiner jeweiligen Organisationseinheiten?
  2. Wie ist diesbezüglich - insbesondere nach außen gegenüber der Aufsichtsbehörde der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit - §39 Absatz 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) „Die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister übt die Dienstaufsicht über die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte aus.“ sowie die Aussage in § 2 Absatz 1 Bezirksamtsmitgliedergesetz (BAMG) "Der Bezirksbürgermeister ist Dienstbehörde für die Bezirksstadträte" einzuordnen?
 
 

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