Drucksache - 0713/XXI  

 
 
Betreff: Der „Leitfaden Obdachlosigkeit“ des Bezirksamtes Neukölln ist ein zivilisatorisches Armutszeugnis
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKELINKE
Verfasser:Frankl, GeorgFrankl, Georg
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
29.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage
Antwort 0713/XXI

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Auf welcher Grundlage obliegt dem Sozialstadtrat die Räumung von obdachlosen Personen im Öffentlichen Raum (Punkt 52 des Leitfadens)?
  2. Wird auf die Räumung von obdachlosen Personen verzichtet, wenn keine Unterbringung angeboten werden kann, die die besonderen Bedarfe der betroffenen Personen berücksichtigt, wie sie in Punkt 25 des Leitfadens aufgeführt werden?
  3. Welche Kriterien zieht das Bezirksamt heran, um festzustellen, ob ein Unterbringungsangebot „objektiv zumutbar“ ist (z.B. Punkt 18) und über welchen Zeitraum ist die Unterbringung in einer ASOG-Unterkunft nach Ansicht des Bezirksamtes zumutbar?
  4. Inwiefern stellen die bloße Anwesenheit und das bloße Verweilen von obdachlosen Personen in der Nähe von Spielplätzen, Kindertagesstätten oder Schulen eine Gefahr für Kinder dar?
  5. Schämt sich das Bezirksamt eigentlich dafür, dass es vorgibt, Obdachlosigkeit bekämpfen zu wollen, indem es nichtdeutschen Obdachlosen die Ausreise in ihre in der Regel wesentlich ärmeren Herkunftsländer nahelegt?
 
 

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